Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

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welche  Mittel  die  Allgemeinheit  eine  Entschädigung  der
lebenden  Capitalisten  einführen  könnte,  während  sie  die
toten  Capitalisten  ohne  Entschädigung  expropriiert.

§  3-Die

  Expropriation  mittels  Entschädigung
der  Lebenden.

Unter  den  Vorschlägen  zur  Expropriation  nach  dieser
Formel  giebt  es  einige,  die  —  ebenso  wie  die  Expropriation
ohne  Entschädigung  —  den  unvermittelten  und  vollständigen ­
  Uebergang  vom  capitalistischen  zum  collectivistischen
  Regime  voraussetzen  ;  andere  aber  auch,  die  sich
mit  einer  allmählichen  und  sogar  beschränkten  Umformung
begnügen.
In  seiner  Broschüre:  Die  Quintessenz  des  Socialismus
charakterisiert  Schäffle  die  Systeme  der  ersten  Gruppe
wie  folgt  :
„Der  Bourgeois  mag  ein  Recht  haben  auf  das,  was
er  unter  dem  bisherigen  Productionszustand  erworben  hat,
und  wir  können  ihm  sein  Privatcapital  ablösen,  wie  er
das  Feudalrecht  abgelöst  hat.  Aber  er  hat  gar  kein  Recht,
in  alle  Zukunft  hinein  die  Hintanhaltung  der  besseren
Productionsweise  zu  verlangen.  Letztere  kann  im  Namen
des  Volkes  als  neuer  Rechtszustand  in  jedem  Augenblick
proclamiert  werden.  Alsdann  kann  der  Capitalist  allein
seinen  Grossbetrieb  nicht  besorgen.  Er  mu$s  und  wird
sogar  froh  sein,  wenn  man  ihm  und  seinen  Kindern  das
Privatcapital  durch  Genussmittelraten  ablöst,  welche  eine
Zeit  lang  dauern,  bis  alle  in  denselben  neuen  Zustand
hineingelebt  sein  werden.  Er  wird  sich  dem  Recht,  das
von  der  Mehrheit  des  eigentlichen  Volkes  proclamiert  wird,
ebenso  beugen,  wie  der  Adel  vor  dem  durch  das  Bürgertum ­
  proclamierten  neuen  Volksrechte  sich  beugen  und
mit  der  Ablösung  der  feudalen  Rentenquellen  zufrieden
sein  musste.“
            
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