39
nis kaum etwas zu erreichen ist, sollte alles geschehen, um es ihm
zur Kenntnis zu bringen. Der Leiter der badischen Gewerbeauf
sicht, Geheimrat Dr. Bittmann, machte bereits 1907 den beacht
lichen Vorschlag: „In den hausgewerblichen Arbeitsstätten sind Pla
kate mit den besonderen Bestimmungen, welche für den Betrieb
oder die Betriebsart erlassen sind, und der Gesetzestext auszu
hängen." Denn „ein Gesetzestext will nicht nur erlassen, son
dern auch beigebracht sein". Leider hat man diesen praktischen und
verhältnismäßig leicht durchzuführenden Vorschlag noch nicht ge-
nügerrd berücksichtigt. Daß ein Hausarbeitgesetz existiert, dürfte
wohl außer den organisierten Hausarbeitern nur wenigen zur Kennt
nis gekommen sein. Und noch wenigere werden auch nur die
grundlegendsten Bestimmungen kennen. So - berichtet die Ge
werbeinspektion Chemnitz: „Es ergab sich, daß die Heimarbeiter
nur vereinzelt von dem Hausarbeitgesetz Kenntnis hatten." Und
ähnliche Bemerkungen finden sich an vielen andern Orten. Nur in
wenigen Industrien, die eine schärfere Heranziehung befürchten,
wie etwa die Tabakindustrie, sind die Hausarbeiter durch allgemeine
Vermutungen beunruhigt, ohne daß wirklich Klarheit herrscht. In
den Gewerbeinspektionen hat sich ein beträchtliches und wertvolles
Adressenmaterial von Hausgewerbetreibenden angesammelt; daß es
aus Mangel an Beamten unbenutzt bleibt, ist schon erwähnt; man
könnte es wenigstens insofern nutzbar machen, als man es zur
Versendung von Merkblättern verwendet?)
*
* *
Das Schwergewicht des Hausarbeitgesetzes liegt — das wird
auch in Regierungskreisen voll anerkannt — in den Bestimmungen
liber die F a ch a u s s ch ü s s e. Es ist erinnerlich, daß bei Ab
fassung des Hausarbeitgesetzes gercrde in bezug auf die Lohnregelung
im Reichstage viel weiter gehende Wünsche geäußert wurden und
daß man sich mir ungern mit der Abschlagszahlung der Fachaus-
l ) Der bayerische Staat und mehrere thüringische Gswerbeinspek-
tionen haben in großem Umsange ein von der Auskunftsstelle für Heim-
arbeitresorm herausgegebenes Merkblatt verteilt; in Preußen hat man
leider davon abgesehen.