4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik.
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Versicherung —, immer hat die berufliche Gliederung die Wirkung,
daß ein Nebeneinander von Organisationen mit gleichem Ziel für das
gleiche Gebiet entsteht. Darin liegt eine Zersplitterung, die im ganzen
den Verwaltungsaufwand steigern muß. Ob dieser Nachteil groß genug
ist, um deshalb den bedeutsamen Vorteil der beruflichen Gliederung
fallen zu lassen, läßt sich nicht allgemein entscheiden und ist in der
Praxis sehr verschieden beurteilt worden. In der deutschen gewerb
lichen Unfall- und Krankenversicherung ist die berufliche Gliederung
das maßgebende Prinzip.
Wird auf berufliche Gliederung verzichtet, so liegt eine rein
territoriale Organisation vor. Sie faßt die Angehörigen der ver
schiedensten Berufe für bestimmte größere oder kleinere Gebiete zu
sammen und erreicht dadurch eine größere Übersichtlichkeit und
Billigkeit der Verwaltung, als sie möglich wäre, wenn in einem gleich
großen Gebiet für jede Berufsgruppe eine besondere Organisation be
stände. Dafür muß aber der Nachteil in Kauf genommen werden, daß
die Heranziehung des speziellen Fachwissens zur Durchführung der
Verwaltungsaufgaben nicht ebenso leicht und gut gelingt, wie bei der
beruflichen Gliederung. Beispiele der rein territorialen Gliederung
sind u. a. die österreichische Unfallversicherung und die deutsche In
validitätsversicherung.
Eine Kombination beider Wege läßt sich ebenfalls denken und
liegt z. B. in der deutschen landwirtschaftlichen Unfallversicherung
vor, da diese Berufsgruppe zwar von anderen getrennt gehalten, aber
nur für bestimmte engere Gebiete zu Berufsgenossenschaften zu
sammengefaßt ist.
Ein eintheitliches Gliederungsprinzip für das ganze Gebiet der
Sozialpolitik ist durch die Natur der Dinge überall ausgeschlossen,
weil die zu lösenden Aufgaben nicht alle ein gleiches Vorgehen er
möglichen. Im übrigen spricht hier die Sonderart der einzelnen Na
tionen inbezug auf Entwickelung, Auffassung, Gewohnheiten usw.
sehr mit. Die Sozialpolitik ist viel zu eng mit dem ganzen Volksleben
verknüpft, als daß nicht auch im Aufbau der sozialpolitischen Einrich
tungen jedes Volk seine Wege für sich gehen sollte.
§ 6. Das Zeitmafs der Sozialpolitik. Eine umfassende Sozialpolitik
bedingt eine Fülle von sich ergänzenden Maßnahmen, die in sehr
vielen Fällen in bestehende Gewohnheiten eingreifen, mit Belästi
gungen und Beschränkungen verbunden sind und finanzielle Opfer von
den Beteiligten erfordern. Es tritt eine Umgestaltung bestehender
Verhältnisse ein, und jede derartige Umgestaltung bedingt zunächst
Störungen, die erst allmählich ausgeglichen werden können. Die
Störungen sind unvermeidlich. Aber es liegt gleichwohl kein Anlaß
vor, sie ohne triftige Gründe in einer gegebenen Zeit so zu häufen.