Metadata: Grundzüge der Sozialpolitik

4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik. 
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Versicherung —, immer hat die berufliche Gliederung die Wirkung, 
daß ein Nebeneinander von Organisationen mit gleichem Ziel für das 
gleiche Gebiet entsteht. Darin liegt eine Zersplitterung, die im ganzen 
den Verwaltungsaufwand steigern muß. Ob dieser Nachteil groß genug 
ist, um deshalb den bedeutsamen Vorteil der beruflichen Gliederung 
fallen zu lassen, läßt sich nicht allgemein entscheiden und ist in der 
Praxis sehr verschieden beurteilt worden. In der deutschen gewerb 
lichen Unfall- und Krankenversicherung ist die berufliche Gliederung 
das maßgebende Prinzip. 
Wird auf berufliche Gliederung verzichtet, so liegt eine rein 
territoriale Organisation vor. Sie faßt die Angehörigen der ver 
schiedensten Berufe für bestimmte größere oder kleinere Gebiete zu 
sammen und erreicht dadurch eine größere Übersichtlichkeit und 
Billigkeit der Verwaltung, als sie möglich wäre, wenn in einem gleich 
großen Gebiet für jede Berufsgruppe eine besondere Organisation be 
stände. Dafür muß aber der Nachteil in Kauf genommen werden, daß 
die Heranziehung des speziellen Fachwissens zur Durchführung der 
Verwaltungsaufgaben nicht ebenso leicht und gut gelingt, wie bei der 
beruflichen Gliederung. Beispiele der rein territorialen Gliederung 
sind u. a. die österreichische Unfallversicherung und die deutsche In 
validitätsversicherung. 
Eine Kombination beider Wege läßt sich ebenfalls denken und 
liegt z. B. in der deutschen landwirtschaftlichen Unfallversicherung 
vor, da diese Berufsgruppe zwar von anderen getrennt gehalten, aber 
nur für bestimmte engere Gebiete zu Berufsgenossenschaften zu 
sammengefaßt ist. 
Ein eintheitliches Gliederungsprinzip für das ganze Gebiet der 
Sozialpolitik ist durch die Natur der Dinge überall ausgeschlossen, 
weil die zu lösenden Aufgaben nicht alle ein gleiches Vorgehen er 
möglichen. Im übrigen spricht hier die Sonderart der einzelnen Na 
tionen inbezug auf Entwickelung, Auffassung, Gewohnheiten usw. 
sehr mit. Die Sozialpolitik ist viel zu eng mit dem ganzen Volksleben 
verknüpft, als daß nicht auch im Aufbau der sozialpolitischen Einrich 
tungen jedes Volk seine Wege für sich gehen sollte. 
§ 6. Das Zeitmafs der Sozialpolitik. Eine umfassende Sozialpolitik 
bedingt eine Fülle von sich ergänzenden Maßnahmen, die in sehr 
vielen Fällen in bestehende Gewohnheiten eingreifen, mit Belästi 
gungen und Beschränkungen verbunden sind und finanzielle Opfer von 
den Beteiligten erfordern. Es tritt eine Umgestaltung bestehender 
Verhältnisse ein, und jede derartige Umgestaltung bedingt zunächst 
Störungen, die erst allmählich ausgeglichen werden können. Die 
Störungen sind unvermeidlich. Aber es liegt gleichwohl kein Anlaß 
vor, sie ohne triftige Gründe in einer gegebenen Zeit so zu häufen.
	        
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