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Nr. 15 — Tag der Ausgabe: Berlin, den 4. April 1928 229
zweite Anlage zum Haushaltsgesetze
Besoldungshaushalt
des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte für das Rechnungssahr 1928
itel
Ausgabe
Betrag für das
Rechnungsjahr
1928
Reichsmark
Präsident Gehalt 17000 A.M jährlich .............
Wohnungsgeldzuschuß: II
Er hat Dienstwohnung.
3 Mitglieder des Direktoriums Gehalt 8 400 bis 12 600 Aα jährlich ...........
Wohnungsgeldzuschuß:
III in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe,
I von der dritten Dienstaltersstufe an.
Die am 30. September 1927 im Amt gewesenen Mitglieder erhalten für ihre
Person eine nichtruhegehaltsfähige Zulage in Höhe der Ministerialzulage.
Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld
Zu Titel 1und 2. Die Bezüge sind fortlaufend den jeweiligen Vorschriften
für die Reichsbeamten anzupafssen.
—
Summe ....
65 468
—18 947
84415
Reichsgesetzbl 1928 17