erst nach Ost und dann nach West‘ unterdessen eingetreten war.
Die Staatseinnahmen stiegen, als Pompeius auch Syrien, Bithynien
und den Pontus gewann, Cäsar Gallien unterwarf und schließlich
Augustus auch Ägypten annektierte. Die Geldwirtschaft entwickelte
sich bereits zu Zeiten der Republik in den Tagen Ciceros und
machte bedeutende Fortschritte unter den Kaisern. Aber auch die
Landwirtschaft war keine geschlossene Hauswirtschaft, sondern
bereits eine auf Gewinn berechnete Unternehmung”). Sie pro-
duzierte für den Markt und weist auch in ihrer Ausstattung, den
Gebäuden und Geräten, wie die Bodenfunde dartun, Formen auf,
die geschulte Handwerker aus der Stadt voraussetzen lassen”®). Von
einer‘ „Autarkie“ oder Selbstversorgung kann keine Rede sein”’).
Wir werden die eigenartige Wendung, die sich in der römi-
schen Wirtschaftsentwicklung vollzog, etwas näher ins Auge fassen
müssen: Schon im 2. Jahrhundert v. Chr. erfolgte in Italien eine
Konzentration des Grundeigentums. Es traten große Grundherren
auf, die nicht auf dem Lande wohnten und dieses auch nicht selbst
bebauten. Sie wohnten im der Stadt und beteiligten sich hier an
industriellen Unternehmungen, die ebenso wie die Landwirtschaft
jetzt großenteils durch Sklavenarbeit besorgt wurden?®). Nun
gewann; da viele dieser neuen Reichen ihr Vermögen im Osten er-
worben hatten, das dort herrschende kapitalistische System auch
auf den ‚Westen Einfluß. W. Otto hat die feine Beobachtung ge-
macht, daß der Hellenismus keineswegs mit dem ı. Jahrhundert
v. Chr. zu Ende geht, sondern weit in die nachchristliche Zeit
hinüberreicht’”). Das zeigt sich ganz besonders gerade auf wirt-
schaftlichem Gebiete. Die levantinischen Händler, vorab die Syrer
/Phöniker), beherrschen schon. in der vorchristlichen, republikani-
schen Zeit auch den Westen“), Und das hat sich bis in die Mero-
wingerzeit forterhalten, ins Mittelalter hinein.
Die Bedeutung der Städte Italiens wuchs im 2; Jahrhundert
v. Chr. Zugleich erfolgte eine Depression der freibäuerlichen
7) Vgl. T. Frank, An economic history of Rome. 2. Aufl., 1927, 5.265 f.
’%) Ebda. S. 267.
”) Ebda. S. 271.
8) Rostovtzeff a.a.O. S. 18 f.
7) A.a.O. S. 102 ff. ;
®) Vgl. V. Parvan, Die Nationalität der Kaufleute‘ im römischen Kaiser-
reiche (1909), S. 110 ff.