III. Der Cinstnls des Alters auf Schuld- und Strchnmeffung
nach den Kestimmungen des «tuesten österreichischen Ztras-
geststeutwurfks *).
Eine noch weit wichtigere Rolle als bisher, wird den
„Jugendabtheilungen und Besserungsanstalten" in den Be
stimmungen des neuen Strafgesetzentwnrfes zugewiesen.
*) Die legislatorischen Vorarbeiten zu einem neuen österreichischen
Strafgesetze nehmen einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren in An
spruch. — Der erste (Hye'sche) Entwurf, dessen erste Ausarbeitung m
das Jahr 1863 zurückreicht, wurde im österreichischen Abgeordneten
hause bereits im Jahre 1867 vorgelegt. Der über diese Vorlage ab-
nefasste Commissionsbericht vom 21. Februar 1870 gelangte wegen der
Vertagung und später erfolgenden Auflösung des Abgeordnetenhauses
nicht zur'Berathung und Beschlussfassung in demselben.
Am 7. November 1874 wurde, nachdem in der Zwischenzeit das
deutsche Strafgesetz in Wirksamkeit getreten war, von dem damaligen
Justizminister'Glaser ein neuer, an das deutsche Strafgesetz sich an
lehnender Entwurf eingebracht, den wir als die Grundlage aller
späteren Entwürfe anzusehen haben. Der über diesen Glaserichen Ent
wurf erstattete Bericht vom 10. April 1874 theilte das Schicksal des
ersten Hye'schen Entwurfes; das Abgeordnetenhaus, dessen Ochhrige
Legislationsperiode im Jahre 1879 zu Ende ging, gelangte nicht dazu
diesen Bericht zu berathen und zu genehmigen. Am 14. November 1881
erfolgte eine neuerliche Vorlage des s. g. Glaser'schen Gesetzentwurfes
unter Berücksichtigung der von der Commission des aufgelösten Ab
geordnetenhauses vorgenommenen Änderungen. Dieser Regieruiigsentwurf
erfreute sich nicht einmal einer commissionellen Durchberathung und ;o
wurde einem neuen Hause am 11. April 1889 seitens des jetzigen
Justizministers Grafen Schönborn ein vierter Entwurf vorgelegt, der
sich gleichfalls an die Arbeit Glasers aus dem Jahre 1874 auschloss.
Der Bericht über diesen Entwurf wurde dem Hanse vorgelegt, aber
wegen Auslösung desselben zu Beginn des Jahres 1891 gleichfalls weder
berathen noch genehmigt, und so erfolgte im Jahre 1891^ eme neuer
liche Vorlage durch denselben Justizminister und ein neuerlicher Bericht
liegt nunmehr abermals dem Hause vor. — Optimisten hoffen brel-