fullscreen: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

III. Der Cinstnls des Alters auf Schuld- und Strchnmeffung 
nach den Kestimmungen des «tuesten österreichischen Ztras- 
geststeutwurfks *). 
Eine noch weit wichtigere Rolle als bisher, wird den 
„Jugendabtheilungen und Besserungsanstalten" in den Be 
stimmungen des neuen Strafgesetzentwnrfes zugewiesen. 
*) Die legislatorischen Vorarbeiten zu einem neuen österreichischen 
Strafgesetze nehmen einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren in An 
spruch. — Der erste (Hye'sche) Entwurf, dessen erste Ausarbeitung m 
das Jahr 1863 zurückreicht, wurde im österreichischen Abgeordneten 
hause bereits im Jahre 1867 vorgelegt. Der über diese Vorlage ab- 
nefasste Commissionsbericht vom 21. Februar 1870 gelangte wegen der 
Vertagung und später erfolgenden Auflösung des Abgeordnetenhauses 
nicht zur'Berathung und Beschlussfassung in demselben. 
Am 7. November 1874 wurde, nachdem in der Zwischenzeit das 
deutsche Strafgesetz in Wirksamkeit getreten war, von dem damaligen 
Justizminister'Glaser ein neuer, an das deutsche Strafgesetz sich an 
lehnender Entwurf eingebracht, den wir als die Grundlage aller 
späteren Entwürfe anzusehen haben. Der über diesen Glaserichen Ent 
wurf erstattete Bericht vom 10. April 1874 theilte das Schicksal des 
ersten Hye'schen Entwurfes; das Abgeordnetenhaus, dessen Ochhrige 
Legislationsperiode im Jahre 1879 zu Ende ging, gelangte nicht dazu 
diesen Bericht zu berathen und zu genehmigen. Am 14. November 1881 
erfolgte eine neuerliche Vorlage des s. g. Glaser'schen Gesetzentwurfes 
unter Berücksichtigung der von der Commission des aufgelösten Ab 
geordnetenhauses vorgenommenen Änderungen. Dieser Regieruiigsentwurf 
erfreute sich nicht einmal einer commissionellen Durchberathung und ;o 
wurde einem neuen Hause am 11. April 1889 seitens des jetzigen 
Justizministers Grafen Schönborn ein vierter Entwurf vorgelegt, der 
sich gleichfalls an die Arbeit Glasers aus dem Jahre 1874 auschloss. 
Der Bericht über diesen Entwurf wurde dem Hanse vorgelegt, aber 
wegen Auslösung desselben zu Beginn des Jahres 1891 gleichfalls weder 
berathen noch genehmigt, und so erfolgte im Jahre 1891^ eme neuer 
liche Vorlage durch denselben Justizminister und ein neuerlicher Bericht 
liegt nunmehr abermals dem Hause vor. — Optimisten hoffen brel-
	        
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