Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

12. Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie. 107 
Schachtöfen, eben den sog. Hochöfen Roheisen*), während die letzteren das Roheisen 
»frischten", d. h. in Schmiedeeisen umwandelten und unter dem Hammer verarbeite 
ten. Die Eigentümer der Blas- und Hammerhütten bildeten die Massenbläser- und 
Hammerschmiedezunft; dieser gelang es im Jahre 1555, vom Landesherrn, dem 
Grafen Wilhelm dem Reichen von Nassau, gegen Zahlung von 2100 Gulden 
die Zusicherung zu erhalten: „daß er und seine Erben hinfüro und bis zu den ewigen 
Tagen den Hütten-, Blas-, Gieß- und Schmiedehandel (außerhalb der Hütten- und 
Stahlschmieden zu Freudenberg) nimmermehr betreiben, auch keine neuen Blas-, 
Gießhütten und Hämmer mehr aufrichten noch andern Untertanen von neuem solche 
aufzurichten erlauben wollten". 
Es ist begreiflich, daß eine derartige Monopolisierung dem Gewerbe mehr 
schaden als nützen mußte, daß sie selbst notwendige technische Verbesserungen nicht 
aufkommen ließ und schließlich geradezu unhaltbare Zustände herbeiführte, — dies 
alles umsomehr, als die Hütten- und Hammerordnung von 1516 den Betrieb auf 
bestimmte Zeiten im Jahre, auf sog. Reisen, beschränkte, weil sonst Mangel an 
Wasser und Kohlen eintrat. Und zwar stand den Hütten von Ostern bis Pfingsten 
und von Michaelis bis Weihnachten, im übrigen aber den Hämmern das Vorrecht 
auf das Betriebswasser zu; außerdem durfte die einzelne Hütte nicht länger als 12, 
seit 1528 sogar nicht länger als 8 Wochen jährlich arbeiten. Roch irrationeller gestal 
tete sich der Betrieb dadurch, daß er nicht auf gemeinschaftliche Rechnung ging. Viel 
mehr hatte jeder Gewerke seine besonderen „Hüttentage", an denen er im gemein 
schaftlichen Hochofen seinen eigenen Eisenstein mit seinen eigenen Holzkohlen ver 
schmelzen konnte; dies war das einzige Brennmaterial, das die privilegierten Hütten 
verwenden durften. Dafür besaßen sie allein das Recht auf Holzkohlenfeuerung, und 
i>aran änderte auch die Hütten- und Hammerordnung von 1830 nichts. 
Ähnlich lagen die Verhältnisse im Hammergewerbe. 
Neben der Massenbläser- und Hammerschmiedezunft gab es noch die Zünfte 
der Stahlmassenbläser und der Stahlschmiede**); der Betrieb der Stahlhütten und 
der Stahlhämmer war im allgemeinen ähnlich organisiert, wie der der Eisenhütten 
und der Eisenhämmer. 
Die Erzeugnisse der Siegerländer Hochöfen waren wegen ihrer vortrefflichen 
Eigenschaften von jeher weit und breit berühmt; soweit sie nicht im Siegerlande selbst 
verarbeitet wurden, fanden sie namentlich an den Hammerwerken in der Grafschaft 
Mark willige Abnehmer***). Das Halbfabrikat ging auch noch weiter, hauptsächlich 
in das Bergische, und die Remscheider und Solinger Eisen- und Stahlwaren haben 
seiner Güte nicht in letzter Linie ihren Weltruf zu verdanken. Aber auch das Sieger 
land konnte mit seinen Eisen- und Stahlartikeln Ehre einlegen; besonders geschätzt 
waren schon im 12. Jahrhundert seine Schmiedearbeiten, — soll doch nach der „Vita 
Merlini“ („Leben des Zauberers Merlin"), die um 1150 entstanden ist, kein Ge 
ringerer als Wieland der Schmied seine Kunst „in urbe Sigeni (!)“ ausgeübt haben. 
Nicht weniger begehrt waren Gußwaren, wie Öfen, Poterie, Fußboden- und Grab 
platten, Bedarfsgegenstände der Eisenhämmer u. dergl. Auch Geschütze von aner 
kannter Güte wurden im Siegerlande hergestellt, und zwar anfangs aus Schmiede- 
*) Außerdem erbliesen sie Gießereiroheisen und, solange es noch keine Stahlhütten im 
Siegerlande gab, d. h. bis in das 17. Jahrhundert hinein, auch Rohstahleisen, das die Stahl 
schmiede zu Stahl verarbeiteten. 
**) Die Stahlmassenbläser bildeten erst seit 1680 und die Stahlschmiede erst seit 1684 
besondere Zünfte; vorher gehörten die ersteren zur Massenbläser- und Hammerschmiedezunft 
und die letzteren zur Stahlschmiede-, Waffen- und Kleinschmiedezunft. 
***) Übrigens bestand für Roheisen und Rohstahleisen jahrhundertelang ein landesherr 
liches Ausfuhrverbot (Kurbriefe l).
	        
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