Die „interpsychologische " Grundlegung der Nationalökonomie 489
wohnheit in den Kreis der eingeketteten Begehren sich einzu
gliedern strebt. Jedes Bedürfnis nimmt seinen Anfang mit
irgend einer Erfindung, denn nur durch eine solche entsteht das
Begehren nach dem betreffenden Ding. Die Verbreitung eines
jeden Begehrens geschieht durch Nachahmung 1 * ).
Die Leichtigkeit und Promptheit, mit denen sich die ver
schiedenen Ordnungen von Begehren ausbreiten, ist sehr un
gleich. Es gibt Begehren, die in dem Maße stärker und inten
siver werden, in dem sie sich durch Gewohnheit oder Umsich
greifen verbreiten. Die passiven, d. s. die Verbrauchsbegehren
haben im allgemeinen eine geringere Tendenz bei ihrer Ver
breitung intensiver zu werden, als die ihnen entsprechenden
aktiven oder Produktionsbegehren. Das Begehren, Musik zu
machen, wächst rascher als das, solche zu hören. Es liegt also
in der Natur der Dinge, daß die produktive Tätigkeit in jeder
Ordnung rascher fortzuschreiten sucht, als die entsprechende
Verbrauchsbegierde, und daher hie und da gezwungen ist
anzuhalten, um diese zu erwarten. Daher die Häufigkeit der
Krisen a ).
Jedem Begehren geht ein Empfinden oder ein Urteil vor
aus, welche dahin gehen, daß ein gewisses Ding möglich und
begehrenswert ist. Diesem Empfinden oder Urteil folgt das Be
gehren; beide zusammen machen ein Bedürfnis aus. Der Volks
wirt darf der Einwirkung dieser Urteile oder Anschauungen auf
die Begehren, der Macht, die sie haben, Verbrauchs- oder Pro
duktionsbegehren in den Herzen der Menschen zu wecken, seine
Aufmerksamkeit nicht versagen. Die Begehren wirken hin
wiederum auch auf die Anschauungen ein. Das Begehren nach
Zeitungslektüre erzeugt z. B. die Anschauung, daß eine unbe
grenzte Preßfreiheit unschädlich ist. Endlich verbinden sich
Begehren und Anschauungen als Ober- und Untersatz eines
Syllogismus, dessen Schlußfolgerung der Ausdruck einer Pflicht
zum Handeln, eines Wollens oder direkt eine Handlung ist.
Das ganze Handeln des Menschen geht ans solchen, meist un
bewußten Syllogismen hervor 3 ).
1) ibid. p. 162 ff.
2 ) ibid. p. 173.
3 ) ibid. p. 185.