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Die Nationalökonomie bei den Philosophen und Soziologen
die Interessen einander gegenübertreten, so findet doch anderer
seits eine Annäherung und Harmonisierung der Gefühle statt.
Besonders geschieht dies durch die Konversation, durch die
gegenseitige Transfusion der Seelenzustände. Daher jene kon
stante Gewohnheit sich untereinander zu vergleichen, sich geistig
ineinander zu spiegeln, die bewirkt, daß die Menschen auf die
Dauer von der Idee beherrscht werden, daß die Vorteile eines
Geschäftes zwischen den vertragschließenden Parteien gleich zu
teilen sind. Diese Gleichteilung der Vorteile oder auch der
Nachteile ist ein höherer Optativ, den die nachahmende Sym
pathie mit Notwendigkeit suggeriert. Der selbstischste Unter
nehmer kann nicht umhin, in dem Augenblicke, wo er einen
ungerechten Preis oder Lohn jemandem auferlegt, der ihn an
zunehmen gezwungen ist, an die Beurteilung zu denken, die
sein Handeln bei einem unparteiischen Dritten finden müßte.
Der Unparteiische wird aber den Preis für gerecht halten, wenn
in seinen Augen die beiden vertragschließenden Parteien bei
dem Geschäfte die Befriedigung gleich intensiver, wenn auch
unähnlicher Begehren finden . . .“ *).
Von der Preistheorie geht Tarde über zu den äußern oder
inter psychologischen wirtschaftlichen Gegensätzen. Sie umfassen:
1. Die Kämpfe zwischen den Produzenten untereinander
und zwar: a) zwischen Produzenten eines und desselben Be
triebes (zwischen Arbeitern und Arbeitgebern) ; b) zwischen den
Produzenten derselben Produkte innerhalb eines nationalen
Wirtschaftsgebietes; c) zwischen Produzenten derselben Produkte,
welche verschiedenen Volkswirtschaften angehören; d) zwischen
Produzenten verschiedener Produkte. Letztere Konkurrenz
erscheinung wird wenig beachtet, besteht aber dennoch, weil
die verschiedenen Produkte sich um das Begehren der Kon
sumenten streiten, wie auch die jeweiligen Anschauungen über
die Geeignetheit gewisser Produkte zur Bedürfnisbefriedigung
Änderungen unterworfen sind.
2. Die Gegensätze zwischen den Konsumenten. Solche ent
stehen: a) wenn welche sich den ausschließlichen Genuß ge
wisser (seltener) Güter vorbehalten wollen; b) wenn eine Volks
wirtschaft sich den ausschließlichen Genuß gewisser Güter sichern
i) Tarde, loe. cit. Bd. II, p. 39—40.