Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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4. 
der die geschichtliche Bedeutung des Rechts auf Arbeit darin 
erblickt, dass es der bürgerlichen Gesellschaft ihre Pflicht, für 
die unverschuldet Beschäftigungslosen zu sorgen, laut und ein- 
dringlich gepredigt hat. Zu einer Zeit, wo von allen Parteien 
fast allein der Sozialismus prinzipiell die soziale Reformbe- 
dürftigkeit der modernen Wirtschaftsordnung einsah, hat es 
doch vermocht, weite Kreise der bürgerlichen Parteien für sich 
zu gewinnen. Und nicht dies allein; das Recht auf Arbeit hat 
zugleich auch den sonst meist utopistischen und an der Gegen- 
wart verzweifelnden Sozialismus jener Tage für sich — also für 
sine Yirekte Forderung an das bestehende Staatswesen — 
zu erwärmen gewusst. Somit hat es Individualisten und So- 
zialisten , Parteigänger der Bourgeoisie und des Proletariats —. 
eigentlich gegen ihre Prinzipien — auf den gemeinsamen Boden 
sozialreformatorischen Wirkens gelockt: es ist die neutrale 
Zone gewesen, wo sich die Parteien des bestehenden und des 
„Zukunftsstaates“ die Hand zur Verständigung reichen konnten. 
Dazu war es aber auch in hervorragendem Masse befähigt, 
weil das Recht auf Arbeit den Proletarier von seiner 
schlimmsten Not, dem Alpdruck der Erwerbslosigkeit, mit 
einem Schlage zu befreien versprach, während die bürgerliche 
Gesellschaft von den beschäftigten Arbeitslosen Arbeit geleistet 
erhalten sollte und damit in ihrem fundamentalen Prinzipe, — 
der Lohnarbeit der besitzlosen Klassen — sogar noch direkt 
bestätigt wurde, Adler meint, das Recht auf Arbeit sei nur 
eine halb wahre Formel; denn mit der rückhaltslosen Aner- 
kennung dieses Rechtsgrundsatzes würde sich der moderne 
Staat eine auf die Dauer unerfüllbare Aufgabe gestellt haben. 
Die Verpflichtung des Staates könne nur in der Fürsorge für 
die Erwerbslosen in erster Linie durch Gewährung von pas- 
sender Arbeit oder, wenn dies nicht angehe, durch Darbietung 
von Subsistenzmitteln bestehen. 
Etwas radikaler fasst ein anderer Vertreter der modernen 
sozialreformatorischen Richtung, Heinrich Herkner!), das 
Problem an. Er tritt für die Beschäftigung aller Arbeitslosen 
Schrift desselben Verfassers: Ueber die Aufgaben des Staates angesichts 
ler Arbeitslosigkeit, Tübingen 1894, p. 16-—23, und dessen Artikel „Das 
Recht auf Arbeit“ in der „Gegenwart“, Berlin 1884, No. 22. 
1) Vgl. Heinrich Herkner, Studien zur Fortbildung des Arbeits- 
verhältnisses, im Archiv für sozialc (esetzgebung und Statistik, Berlin, Bd. 4 
Heft 4 p. 590 ff.
	        
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