Der Geburtenrückgang in Deutschland. 433
Sollte die Zusendung derartiger Kataloge usw. als strafbare
Anpreisung erklärt werden können (Ziffer 3), so wäre ja die Be-
strafung leichter zu erreichen, und es brauchte vielleicht die Frage
der Beleidigung nicht weiter erörtert zu werden; der Ansicht
bin ich aber einstweilen nicht; zum mindesten liegt darin dann aber
doch eine Beleidigung wie auch eine Anpreisung vor, wenn
der Betreffende, der die Zusendung gewünscht hat, nicht genau
wusste, was die Anlagen. usw. enthielten.
Gesetztenfalls eine Ehefrau lässt sich eine Preisliste über anti-
konzeptionelle Mittel schicken, so‘ wird sie es mit Recht und Erfolg
als eine Beleidigung ansehen dürfen und, wenn sie eine anständige
Frau ist, auch ansehen müssen, wenn ihr nun ein Katalog mit
Schutz- und Reizmitteln:, bestimmt für beide Geschlechter
und. versehen mit anstössigen Abbildungen, zugeht, und die Anklage-
behörde wird die Zusendung auch als eine Anpreisung erachten
müssen, da der Katalog schon deswegen über das Gewünschte hinaus-
geht, weil er Mittel für beide Geschlechter enthält; zum mindesten
dann, wenn etwa ausdrücklich Mittel für Frauen verlangt waren.
Auch werden auf diese Weise ja noch andere zum unzüchtigen
Gebrauch bestimmte Sachen empfohlen, also angepriesen, als von
der Bestellerin gefordert waren.
Also bleibt die Erleichterung einer Klage wegen Beleidigung,
erfolgt durch Zusendung von Katalogen usw. über Schutzmittel im
Geschlechtsverkehr, doch empfehlenswert.
Es gibt Gegner der Geburtenverhütung, welche alle polizeilichen
Massnahmen, zumal gegen den Handel mit antikonzeptionellen
Mitteln, als unangebracht und nutzlos ansehen. Der Meinung bin
ich nicht. Diese Massnahmen sind unerlässlich und bei ziel-
bewusster Durchführung auch nicht wirkungslos.
Im Gegensatze zu anderen Anschauungen bin ich der Meinung,
dass das Mass der Geburtenunterdrückung direkt pro-
portional ist_dem_ Grade der Leichtigkeit, mit
welcher die Kenntnis von der Ausführungsart der
Geburtenbeschränkung im Volke verbreitet wird.
Alles andere — wirtschaftliche, hygienische usw. Gründe — spielt
da nur eine Nebenrolle und bildet nur fördernde oder hemmende
Kräfte.
Hiernach ist in dem Kampfe zu verfahren.
V. Besondere polizeiliche und richterliche bzw. rechtliche
Massnahmen.
1. Besondere Anweisungen an die Polizeibehörden,
auf den Vertrieb von antikonzeptionellen usw. Mitteln dauernd