Object: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Grundbegriffe. 
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Befriedigung der Staatsbedürfnisse fordert der naturgemäßen Ord 
nung entsprechend, daß in erster Reihe die der Erhaltung des 
Staates dienenden Bedürfnisse befriedigt werden, erst dann folgen 
die allgemeinen kulturellen Bedürfnisse und in letzter Reihe die 
Luxusbedürfnisse. Die richtige Beurteilung der Bedürfnisse ist 
bei der großen Ausdehnung des Staates nicht so einfach wie beim 
Individuum. Denn es muß der ganze Staat mit seinen durch das 
Gebiet, die Bevölkerung, das Klima usw. bestimmten Verhältnissen 
vor Augen gehalten werden. Solange auf einem Teile des Staats 
gebietes die Bedürfnisse erster Ordnung nicht befriedigt sind, 
darf auf keinem Punkte desselben verschwenderischer Luxus ge 
stattet werden. 
Die Staatsbedürfnisse können nach verschiedenen Gesichts 
punkten unterschieden werden und diese Unterscheidung ist zur 
Beurteilung derselben höchst wichtig; so unterscheiden wir ordent 
liche und außerordentliche, unbedingte und bedingte, aufschiebbare 
oder unaufschiebbare, positive und negative, unmittelbare und mittel 
bare, allgemeine und spezielle, dauernde und vorübergehende, wirk 
liche, eingebildete und falsche, gegenwärtige und zukünftige Staats 
bedürfnisse usw. 
Den kausalen Zusammenhang von Bedürfnis und Befriedigung 
vor Augen haltend, unterscheidet die Sozialökonomie unmittel 
bare und mittelbare Güter, je nachdem dieselben unmittelbar 
der Bedürfnisbefriedigung dienen oder nicht. Die der Bedürfnis 
befriedigung unmittelbar dienenden Güter werden auch autonome 
Güter genannt, die nur mittelbar dienenden reflektierte Güter. 
Mit Rücksicht darauf, daß mittels der unmittelbaren Güter die 
Befriedigung der Bedürfnisse unbedingt gesichert ist, werden diese 
auch unbedingte Güter genannt, die mittelbaren bedingte. 
Die mittelbaren Güter sind wieder komplementäre Güter, so 
fern sie nur vereint geeignet sind, die Bedürfnisbefriedigung zu 
sichern. Wenn wir nun jene Güter ins Auge fassen, welche zur 
Befriedigung der Gemeinbedürfnisse dienen und deren Herstellung 
die Aufgabe des Staatshaushaltes bildet, so sehen wir, daß die 
selben, sofern sie der Sicherung des Erfolges der individuellen Wirt 
schaft dienen, mittelbare, reflektierte, komplementäre Güter sind. 
Ihr Gebrauch fließt mit der Befriedigung der individuellen Bedürf 
nisse zusammen, ist in vielen Fällen von denselben nicht zu unter 
scheiden, wie z. B. der Rechtsschutz, Sicherheit der Person und 
des Vermögens usw. Es wäre aber falsch, hieraus zu folgern, daß 
die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse dienenden Güter ohne 
Ausnahme komplementärer Natur sind. Zu dieser Folgerung ge-
	        
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