I. Abschnitt. Grundbegriffe.
5
Befriedigung der Staatsbedürfnisse fordert der naturgemäßen Ord
nung entsprechend, daß in erster Reihe die der Erhaltung des
Staates dienenden Bedürfnisse befriedigt werden, erst dann folgen
die allgemeinen kulturellen Bedürfnisse und in letzter Reihe die
Luxusbedürfnisse. Die richtige Beurteilung der Bedürfnisse ist
bei der großen Ausdehnung des Staates nicht so einfach wie beim
Individuum. Denn es muß der ganze Staat mit seinen durch das
Gebiet, die Bevölkerung, das Klima usw. bestimmten Verhältnissen
vor Augen gehalten werden. Solange auf einem Teile des Staats
gebietes die Bedürfnisse erster Ordnung nicht befriedigt sind,
darf auf keinem Punkte desselben verschwenderischer Luxus ge
stattet werden.
Die Staatsbedürfnisse können nach verschiedenen Gesichts
punkten unterschieden werden und diese Unterscheidung ist zur
Beurteilung derselben höchst wichtig; so unterscheiden wir ordent
liche und außerordentliche, unbedingte und bedingte, aufschiebbare
oder unaufschiebbare, positive und negative, unmittelbare und mittel
bare, allgemeine und spezielle, dauernde und vorübergehende, wirk
liche, eingebildete und falsche, gegenwärtige und zukünftige Staats
bedürfnisse usw.
Den kausalen Zusammenhang von Bedürfnis und Befriedigung
vor Augen haltend, unterscheidet die Sozialökonomie unmittel
bare und mittelbare Güter, je nachdem dieselben unmittelbar
der Bedürfnisbefriedigung dienen oder nicht. Die der Bedürfnis
befriedigung unmittelbar dienenden Güter werden auch autonome
Güter genannt, die nur mittelbar dienenden reflektierte Güter.
Mit Rücksicht darauf, daß mittels der unmittelbaren Güter die
Befriedigung der Bedürfnisse unbedingt gesichert ist, werden diese
auch unbedingte Güter genannt, die mittelbaren bedingte.
Die mittelbaren Güter sind wieder komplementäre Güter, so
fern sie nur vereint geeignet sind, die Bedürfnisbefriedigung zu
sichern. Wenn wir nun jene Güter ins Auge fassen, welche zur
Befriedigung der Gemeinbedürfnisse dienen und deren Herstellung
die Aufgabe des Staatshaushaltes bildet, so sehen wir, daß die
selben, sofern sie der Sicherung des Erfolges der individuellen Wirt
schaft dienen, mittelbare, reflektierte, komplementäre Güter sind.
Ihr Gebrauch fließt mit der Befriedigung der individuellen Bedürf
nisse zusammen, ist in vielen Fällen von denselben nicht zu unter
scheiden, wie z. B. der Rechtsschutz, Sicherheit der Person und
des Vermögens usw. Es wäre aber falsch, hieraus zu folgern, daß
die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse dienenden Güter ohne
Ausnahme komplementärer Natur sind. Zu dieser Folgerung ge-