fullscreen: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post des 
torig.-Tarifes 
240 
XXXIV. Hola- und Beinwaaren. 
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Italien. 
Geräthe und Arbeiten aus gemeinem Holze . . 
Nach dem Handelsvertrag mit Oesterreich: 
Geräthe u. Arbeiten aus gemein. Holz, verschiedene : 
weder polirt noch bemalt, frei. 
Kinderspielwaaren aus Holz mit Inbegrift' der 
Kurzwaaren . 
Nach dem Handelsvertrag mit <)esterreich : 
Dieselben Waaren 
Kg. 
100 
Lira 
8 
Cent. 
Lira 
Cent. 
100! Õ.5 
100 — 
40 
In der Ausfuhr frei. 
! 
450 
Niederlande. 
Alle Arbeiten von Holz werden vom Werthe mit 
5% belegt. Darunter sind auch begriffen 
alle hölzernen Möbel. 
Kork geschnitten und façonnirt 
In der Ausfuhr frei. 
Portugal. 
Holzrahmen und Gesimswerk für Gemälde 
oder Spiegel für Zubehör von Fenster- und 
Thürvorhängen : 
vollständig vom Werthe 20o/o. 
unvollständig od. in getrennten Stücken (fertige 
Holztheile von Kähmen und Gesimse) . . 
Ordinäre Cigarrenkistchen von Holz, fertig oder 
nicht 
Alle nicht namentlich aufgeführten Holzwaaren, 
ausgenommen kleine Gegenstände zum Haus 
gebrauche, vom Werthe 25 ",0. 
Kleine Holzwaaren, Gegenstände zum Haus 
gebräuche 
Möbel aus jedem Materiale (ausgenommen 
Metall), mit jeder Art von Stoff überzogen 
oder nicht, vom Werthe 25%. 
Kinderspielzeug und Spiele jeder Art . . . . 
(Die vorstehenden Zollsätze basiren aut dem 
Vertrag zwischen Portugal und Frankreich.) 
Kämme : ’ • 
Knöpfe jeder Art (ausgenommen goldene, silberne 
und Posamentierknöpfe) 
In der Ausfuhr frei. 
Kg. 
100 
Kg. 
Old. Ceuts 
10 
Kei« 
Old. Cents 
Kels 
1 0080 
1 0025 
1 0200 
1 0200 
1 I 0200 
1 0400 
Rumänien. 
Holzwaaren, und zwar: 
Gemeinste, wie: rohe Böttcher-, Tischler-, 
Drechslerwaaren ; Wagnerarbeiten und andere 
blos gehobelte oder geschnittene Holz 
waaren; gemeine Korbmacherwaaren ; alle 
diese Gegenstände nicht bemalt, nicht ge-
	        
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