Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 33. Zahlung bià toö beîva. 
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Kai èni tíiç òeuòépaç toO ’Eiriqp Mnvòç ó 
Zweite auTÒç òià TTá-rrou (JiTOjiéTpou ãWaç òri- 
Quittung pocríujv TTupoO àpTápaç réacTapeç, T(ívovTai) 
. TOÛ aup§ó\[o]u (rrupoO) r| ß' n. 
Dritte ( 6Tri èvvaKaiòeKaTnÇ ópoíujç a[\Xa]ç 
Quittung Kpieñg dpraßa? Tpîç òujòéK[aT]ov, Y[ívovTai) (àp- 
I Taßai) T i'ß'- 
Sicht- / (2. H.) n\ouT[â]ç fieiuéTp(Tmai) a[í(TOu) la ¿ Y] 
vermerk \ k'ò', ujç TrpÓK{eiTai), 
Es sind drei Zahlungen erfolgt: am 3. Payni ^/s Artaben 
Weizen, am 2. Epeiph 4 Artaben Weizen und am 19. Epeipli 3^In 
Artaben Gerste. Schon der Anfang der Urkunde läßt erkennen, 
daß die Urkunde als Quittungsbogen^ angelegt war, denn die 
Eingangsdatierung trägt nur das Jahresdatum, nicht auch das 
Monatsdatum. Monat und Tag werden erst bei jeder Einzel 
zählung angegeben. Ein solcher Quittungsbogen kann nur für 
den Zahler bestimmt sein, und zwar muß der Zahler bei jeder 
Zahlung der nämliche sein. Das bezeugt auch die zusammen 
fassende Schlußquittung. Die drei Zahlungen gehen von der Ge 
nossenschaft der Staatsbauern aus, sie sind alle drei für den Schlosser 
TTerecroûxoç bestimmt. Die Genossenschaft der Staatsbauern hat 
sicherlich ein Girokonto bei dem Staatsspeicher und zahlt durch 
Wegschrift von ihrem Guthaben. Nachdem die Speicherverwalter 
auf Grund der von dieser Genossenschaft ausgestellten Giroanweisung 
die Lastschrift in deren Konto und gleichzeitig eine Auszahlung 
an den Schlosser TTereaoOxoq vorgenommen haben, bestätigen sie 
ihrem Auftraggeber (d. i. der Genossenschaft der Staatsbauern) die 
Erledigung in der ersten Quittung wie folgt: „es sind uns zu 
gemessen worden (d. i. wir haben erhalten) von den Staatsbauern 
(òià òripocríijuv yeujpYÚJv) x Artaben behufs Aushändigung an (eîç) 
den Schlosser TTeTeaoûxoç‘\ Wahrscheinlich hatte TTeTeuoôxoç fort 
laufend gewisse Schlosserarbeiten für die Genossenschaft ausgeführt, 
die auf diese Weise bezahlt werden. 
Bei der zweiten Zahlung, am 2. Epeiph, wechselt der Speicher 
schreiber den Satzbau, weil es ihm unbequem ist, das steife épeipn- 
Gquav f])Liiv nochmals zu wiederholen; er fährt freier fort: ó auròç 
(d. i. der Schlosser TTeTecroûxoç) hat ferner empfangen òià TTà-rrou 
criTOjuérpou âWaç òqpocríiuv irupoO dpraßag x. Daß wir unter TTàrroç 
^ Über die Quittungsbögen s. P. Strassb. I S. 29.
	        
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