Abschn. 33. Zahlung bià toö beîva.
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Kai èni tíiç òeuòépaç toO ’Eiriqp Mnvòç ó
Zweite auTÒç òià TTá-rrou (JiTOjiéTpou ãWaç òri-
Quittung pocríujv TTupoO àpTápaç réacTapeç, T(ívovTai)
. TOÛ aup§ó\[o]u (rrupoO) r| ß' n.
Dritte ( 6Tri èvvaKaiòeKaTnÇ ópoíujç a[\Xa]ç
Quittung Kpieñg dpraßa? Tpîç òujòéK[aT]ov, Y[ívovTai) (àp-
I Taßai) T i'ß'-
Sicht- / (2. H.) n\ouT[â]ç fieiuéTp(Tmai) a[í(TOu) la ¿ Y]
vermerk \ k'ò', ujç TrpÓK{eiTai),
Es sind drei Zahlungen erfolgt: am 3. Payni ^/s Artaben
Weizen, am 2. Epeiph 4 Artaben Weizen und am 19. Epeipli 3^In
Artaben Gerste. Schon der Anfang der Urkunde läßt erkennen,
daß die Urkunde als Quittungsbogen^ angelegt war, denn die
Eingangsdatierung trägt nur das Jahresdatum, nicht auch das
Monatsdatum. Monat und Tag werden erst bei jeder Einzel
zählung angegeben. Ein solcher Quittungsbogen kann nur für
den Zahler bestimmt sein, und zwar muß der Zahler bei jeder
Zahlung der nämliche sein. Das bezeugt auch die zusammen
fassende Schlußquittung. Die drei Zahlungen gehen von der Ge
nossenschaft der Staatsbauern aus, sie sind alle drei für den Schlosser
TTerecroûxoç bestimmt. Die Genossenschaft der Staatsbauern hat
sicherlich ein Girokonto bei dem Staatsspeicher und zahlt durch
Wegschrift von ihrem Guthaben. Nachdem die Speicherverwalter
auf Grund der von dieser Genossenschaft ausgestellten Giroanweisung
die Lastschrift in deren Konto und gleichzeitig eine Auszahlung
an den Schlosser TTereaoOxoq vorgenommen haben, bestätigen sie
ihrem Auftraggeber (d. i. der Genossenschaft der Staatsbauern) die
Erledigung in der ersten Quittung wie folgt: „es sind uns zu
gemessen worden (d. i. wir haben erhalten) von den Staatsbauern
(òià òripocríijuv yeujpYÚJv) x Artaben behufs Aushändigung an (eîç)
den Schlosser TTeTeaoûxoç‘\ Wahrscheinlich hatte TTeTeuoôxoç fort
laufend gewisse Schlosserarbeiten für die Genossenschaft ausgeführt,
die auf diese Weise bezahlt werden.
Bei der zweiten Zahlung, am 2. Epeiph, wechselt der Speicher
schreiber den Satzbau, weil es ihm unbequem ist, das steife épeipn-
Gquav f])Liiv nochmals zu wiederholen; er fährt freier fort: ó auròç
(d. i. der Schlosser TTeTecroûxoç) hat ferner empfangen òià TTà-rrou
criTOjuérpou âWaç òqpocríiuv irupoO dpraßag x. Daß wir unter TTàrroç
^ Über die Quittungsbögen s. P. Strassb. I S. 29.