Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil III. Geld-Giroverkehr. 
als die beaufsichtigenden Gau- und Bezirksbehörden; 3. der ku)|ío- 
Tpajupareóg als staatliches Verwaltungsoberhaupt des Dorfes; 4. der 
criToXÓYoç und der ipaTreZírriç, die als Vertreter des Staatsspeichers 
und der Staatskasse mit den Kornzahlungen und Geldzahlungen 
zu tun haben; 5. die npeaßuTepoi tüjv YCujpTúüv als Vorstand und 
Vertreter der Königsbauern, die schon wegen der zu leistenden 
Fronen mit der Hausgutverwaltung in engster Berührung stehen. 
Alle diese Behörden werden in Ansehung dessen, daß sie mit 
dem Hausgute im Kebenamte Befassung haben, als oí là ßaffi- 
XiKÙ npaTpareuópevoi bezeichnet. Der Text lautet; 
'Eppiaç TÜJi èTriaiáTei TTa0úpeujç kui àpxiq)uXaKÍ[T]rii Kai 
(puXaKÍTrji Kai ßamXiKdii Ypappareî Kai TOTroTpa|Li|Lia[T]eî Kai 
KuupoTpappaTEÍ Kai aixoXÓYun Kai rpaTreíiini Kai to[îç] TTped- 
ßuTepoiq TÜ)v YEUupTUJV Kai toîç aXXoïç toîç tò ßacriXua 
TTpaTpaTeuopévoiç xaípeiv. TTpòç rpi oÍKovopíai xflç KibpTiç 
KaGécriaiai TTaxcreoúç TTaxfjXoç ó x[fi]v èvxoXnv èTriòeiKvúcr[aç 
Kai xj^ipoTPaTnio"]«? mç ei0i(Tx[ai] Kai òiacrxoX[fiv Xjaßibv 
Trpò[ç (das weitere ist verloren). 
In den Worten xoîç dXXoïç liegt der Sinn, daß nicht nur oí 
dXXoi, sondern auch die vorher genannten Beamten als oí xà 
ßacTiXiKtt Trpaxpaxeuópevoi gelten. Dieses 'xà ßacnXiKa* bedeutet hier 
keineswegs „Staatsdienst“, denn daß der ßamXiKog Tpappaxeúç und 
die übrigen genannten Beamten Staatsdienst verrichten, ist so selbst 
verständlich, daß dieser Umstand keiner weiteren Betonung be 
durft hätte. Aber dem Verfasser dieser Verfügung lag daran, die 
nebenamtliche Tätigkeit zu betonen, er wollte hervorheben, daß 
diejenigen dXXoi in Betracht kommen, welche, gleichwie die vorher 
benannten Beamten, die Geschäfte für das Hausgut nebenher zu 
besorgen haben. 
In der Wendung 'oí xà ßamX^Kà TrpaYpaxeuópevoi' wird das 
Hausgut nicht titular erwähnt, sondern nur in allgemeiner Rede 
weise. Der amtliche Titel des Hausgutes kommt im Titel des 
Hausgutministers zum Vorschein: ó Trpòç xôii iòíuji Xóyuji. Es 
ist also *ó lòioç XÓToç’ die amtliche Bezeichnung für das Haus 
gut. Den Ursprung dieser amtlichen Firma haben wir im Sonder 
konto des Königs zu suchen (siehe oben S. 188). 
Daß der Beisatz 'ßamXiKog* sich auch im Bereiche der Staats 
behörden titular erhielt, ersieht man z. B. an den Titeln ßacnXiKO? 
Tpappaxeiiç, ßaaiXiKp xpÚTreía usw. Es ist das ein geschichtlicher
	        
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