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Teil in. Geld-Giroverkehr.
6. Wofür: ïcTaç, ujv uiqpeiXav^ qiitlu Kara biaTp(a(pf|v) Tf|ç auinç xpa-
iréírjç, rîv Kai àvaòébujKev aùioîç eiç dGéxricriv xai ÓKÚpiuaiv,
7. Betrag: dpfupíou òpaxiidç xpia[Ko](TÍaç éHnKovxa,T(ívovxai)(òpax-
pai) xH,
C. Zusatz zum Auszuge aus dem'Girobuche:
8. Rechtliche Wirkung: Kai pnbèv aùxoîç èvKaXeîv péxpi xfîç ève-
oxüüariç tmépaç.
9. Unterschrift: ’AXGaieùç Kai TTaßoOg.
10. Zeit: GûiuG if.
Der Zusatz C unter 9 ist eigenartig. Man erwartet hier nach
dem Beispiele der Londoner Urkunde die Unterschrift des Zahlungs
empfängers (des bisherigen Gläubigers) Agathos Daimon; statt dessen
steht hier zunächst ’AXGaieúç, die Demenbezeichnung des Zahlers
Didymos, sodann TTaßoög, das zweite Mitglied der zahlenden Ge
nossenschaft. Einen Wechsel der Hände hat der Herausgeber
Wessely nicht angemerkt, doch ist wohl anzunehmen, daß eigen
händige Unterschrift stattgefunden hat; vielleicht ist die vorliegende
Urkunde eine Abschrift. Wenn die Unterschrift *’AXGaieùç Kai TTa-
ßoO?’ nicht völlig verkehrt ist, bleibt nur zu vermuten, daß die
vorliegende Urkunde die für den Zahlungsempfänger Agathos
Daimon behändigte Ausfertigung der Girobankbescheinigung ist,
die aus irgend einem Grunde von der anderen Partei, d. i. von
den Girozahlem, mit ihrer Unterschrift versehen wurde.
Beide Urkunden zeigen, daß die Genossenschaft des Didymos
größere geschäftliche Unternehmungen im Gange hatte und das
hierzu benötigte Geld von mehreren Geldmännem zusammenborgte;
die Geschäfte müssen ertragreich gewesen sein, da an einem und
demselben Tage die Rückzahlung von 1124 + 360 Drachmen an
zwei Geldgeber geschehen konnte.
Eine selbständige Girobankbescheinigung aus Memphis be
sitzen wir in P. Lond. H S. 209 Hr. 317 (156 n. Ohr.). Leider ist
die Urkunde unvollständig, sie läßt aber erkennen, daß auch in
Memphis von den Banken nach denselben Formen, wie anderwärts,
gearbeitet wurde. Diese Urkunde läßt sich in die nämlichen Ab
schnitte zerlegen:
A. Kopf des Auszuges aus dem Girobuche:
1. Zeit: "Exouç eÎKoaxoû AOxoKpáxopoç Kaíaapoç Tíxou AiXíou 'Aòpia-
voO ’Avxuivívou ZeßaaxoO EöaeßoOg, 0ibG Trépxrj.
‘ Berichtigung von Hunt, Gott. gel. Anz. 1897 S. 461.