Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  in.  Geld-Giroverkehr.

6.  Wofür:  ïcTaç,  ujv  uiqpeiXav^  qiitlu  Kara  biaTp(a(pf|v)  Tf|ç  auinç  xpairéírjç,
  rîv  Kai  àvaòébujKev  aùioîç  eiç  dGéxricriv  xai  ÓKÚpiuaiv,
7.  Betrag:  dpfupíou  òpaxiidç  xpia[Ko](TÍaç  éHnKovxa,T(ívovxai)(òpaxpai)
  xH,
C.  Zusatz  zum  Auszuge  aus  dem'Girobuche:
8.  Rechtliche  Wirkung:  Kai  pnbèv  aùxoîç  èvKaXeîv  péxpi  xfîç  èveoxüüariç
  tmépaç.
9.  Unterschrift:  ’AXGaieùç  Kai  TTaßoOg.
10.  Zeit:  GûiuG  if.
Der  Zusatz  C  unter  9  ist  eigenartig.  Man  erwartet  hier  nach
dem  Beispiele  der  Londoner  Urkunde  die  Unterschrift  des  Zahlungsempfängers ­
  (des  bisherigen  Gläubigers)  Agathos  Daimon;  statt  dessen
steht  hier  zunächst  ’AXGaieúç,  die  Demenbezeichnung  des  Zahlers
Didymos,  sodann  TTaßoög,  das  zweite  Mitglied  der  zahlenden  Genossenschaft. ­
  Einen  Wechsel  der  Hände  hat  der  Herausgeber
Wessely  nicht  angemerkt,  doch  ist  wohl  anzunehmen,  daß  eigenhändige ­
  Unterschrift  stattgefunden  hat;  vielleicht  ist  die  vorliegende
Urkunde  eine  Abschrift.  Wenn  die  Unterschrift  *’AXGaieùç  Kai  TTaßoO?’
  nicht  völlig  verkehrt  ist,  bleibt  nur  zu  vermuten,  daß  die
vorliegende  Urkunde  die  für  den  Zahlungsempfänger  Agathos
Daimon  behändigte  Ausfertigung  der  Girobankbescheinigung  ist,
die  aus  irgend  einem  Grunde  von  der  anderen  Partei,  d.  i.  von
den  Girozahlem,  mit  ihrer  Unterschrift  versehen  wurde.
Beide  Urkunden  zeigen,  daß  die  Genossenschaft  des  Didymos
größere  geschäftliche  Unternehmungen  im  Gange  hatte  und  das
hierzu  benötigte  Geld  von  mehreren  Geldmännem  zusammenborgte;
die  Geschäfte  müssen  ertragreich  gewesen  sein,  da  an  einem  und
demselben  Tage  die  Rückzahlung  von  1124  +  360  Drachmen  an
zwei  Geldgeber  geschehen  konnte.
Eine  selbständige  Girobankbescheinigung  aus  Memphis  besitzen ­
  wir  in  P.  Lond.  H  S.  209  Hr.  317  (156  n.  Ohr.).  Leider  ist
die  Urkunde  unvollständig,  sie  läßt  aber  erkennen,  daß  auch  in
Memphis  von  den  Banken  nach  denselben  Formen,  wie  anderwärts,
gearbeitet  wurde.  Diese  Urkunde  läßt  sich  in  die  nämlichen  Abschnitte ­
  zerlegen:
A.  Kopf  des  Auszuges  aus  dem  Girobuche:
1.  Zeit:  "Exouç  eÎKoaxoû  AOxoKpáxopoç  Kaíaapoç  Tíxou  AiXíou  'AòpiavoO
  ’Avxuivívou  ZeßaaxoO  EöaeßoOg,  0ibG  Trépxrj.

‘  Berichtigung  von  Hunt,  Gott.  gel.  Anz.  1897  S.  461.
            
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