Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil III. Geld-Giroverkehr. 
mittelung der Bank des Melas zum Gegenstände, und zwar eine 
Geldzahlung des Pappion an Soterichos, als Gegenleistung für die 
Lieferung von Olivenöl von Seiten des Soterichos an Pappion. 
Eben diese zwei Girobankverträge können aber unmöglich zu- 
sanunen die Lieferung dieses einen jetzt gelieferten Metretes 
Olivenöl zum Gegenstände gehabt haben; die Öllieferung muß 
größer gewesen sein, und der jetzige eine Metretes ist nur die 
Restlieferung. Jetzt hat Soterichos seine letzte Yerpflichtung er 
füllt, jetzt kommt es ihm darauf an, die beiden alten Girobank 
verträge totzumachen (aKÚpouç eîvai). 
Aus dem Abschn. 99 geht hervor, daß dieses Totmachen von 
Urkunden ein Merkmal der Schuldurkunden ist. Mithin muß 
Pappion ein Bardarlehen im Girowege durch die Bank des Melas 
an Soterichos gezahlt haben mit der Bedingung, daß Soterichos 
dafür soundsoviel Metretai Olivenöl an Pappion liefert. Man kann 
diesen Vorgang mit dem Pränumerationskaufe oder Spekulations 
kaufe vergleichen, doch muß der Grundgedanke des Darlehens 
bestehen bleiben, weil das Totmachen der beiden alten Urkunden 
auf Darlehen, nicht auf Kauf hindeutet. Dieses Totmachen geht 
auf der Bank des Melas deshalb vor sich, weil dort die beiden 
alten Schuldurkunden seiner Zeit aufgesetzt worden sind, nicht, 
weil jetzt eine neue Bankzahlung vorgenommen wird. Jetzt, zur Zeit 
der Aufstellung unserer Urkunde, wirkt die Bank nicht als Girobank 
notariat, sondern als reines Notariat. Das ist eine Ausnahme, die sich 
aus den voraufgegangenen alten Girobankverträgen heraus erklärt. Es 
ist also unsere Urkunde keine selbständige Girobankbescheini 
gung, sondern eine Banknotariatsbescheinigung ohne Giro 
zahlung. Über diese Urkundengattung siehe das Nähere im 
Abschn. 73. 
Abschnitt 48. 
Giroquittung. 
Wie schon oben (S. 210) hervorgehoben wurde, stellt die 
Bank wohl Girobescheinigungen für den Zahler und für den 
Empfänger der Zahlung aus, doch keine Quittungen für den Zahler. 
Dafür hatte der Zahlungsempfänger zwei Quittungen aus 
zustellen: je eine für die Bank und für den Girozahler. Die 
Form der Quittungen kann sehr verschiedenartig sein, weil nicht 
bloß sachliche und örtliche, sondern auch bedeutende zeitliche 
* 1 metretes öl = 39,39 1 (Hultsch, Archiv III S. 431).
	        
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