Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Âbschn. 65. Das ¿iríaTaXpa des Besitzamtes. 
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Zu deutsch in freier Form: „An Dionysios und Theon, weiland 
Gymnasiarchen, jetzige Direktoren des arsinoitischen Besitzamtes. 
Absenderin : Apia, Tochter des Heras, Enkelin des Heraklas, gebürtig 
vom Dorfe Theadelpheia des themistischen Kreises, handelnd im 
Einvernehmen mit ihrem Frauenvormunde Teos, dem Sohne ihrer 
Schwester Tanepheros und des Sambas. Im Besitzamte lagert unter 
meinem Namen (ëxini èv duoTpatpfji) ein Besitzrecht in Form eines 
Anteilscheines über ^/2 + ^/lo Teil eines Hauses nebst Hofes, das 
uns Teilhabern gemeinsam und ohne räumliche Zerteilung gehört^. 
Das Haus nennt man noch nach dem früheren Besitzer: Haus des 
Theon, genannt Sokrates, Sohnes des Heron. Der Anteilschein 
berechtigt dazu, daß die Teilhaber die gesamten Wohnräume des 
selben Hauses umsonst bewohnen, indem sie sich wegen des Neben 
einanderwohnens einigen. Das Haus liegt im Dorfe Theadelpheia. 
Von diesem meinem Anteilscheine will ich ein Fünftel veräußern, 
und zwar derart, daß dieses Fünftel sich ebenfalls auf das gesamte 
Haus nebst Hof sowie auf das Wohnrecht in Hinsicht aller Wohn 
räume bezieht 2. Käufer ist Sokrates, Sohn des Didas, Enkel des 
Sambas, ansässig im Stadtteile Bi0uvä»v Maíuuvoç (zu Arsinoe), der 
bei Anmeldung® dieses seines Kaufes erstmalig mit seinem Namen 
im Besitzamte erscheinen wird. Der Kaufpreis soll zweihundert 
Silberdrachmen betragen. Ich melde daher diese meine Absicht 
hiermit an, damit der Vorsteher der Staatsnotariatszweigstelle * zu 
Theadelpheia ermächtigt wird, mit mir wegen des Vertragsabschlusses 
in üblicher Weise in Verbindung zu treten“. 
Die Urkunde ist zunächst wieder eine Bestätigung dafür, 
daß das Besitzamt der Gauhauptstadt das alleinige Archiv für den 
ganzen Gau bildet (vgl. S. 284); auch die Dorfnotare sind, wie 
das selbstverständlich ist, an das èTríUTaXina des Besitzamtes in der 
Gauhauptstadt gebunden. Die Schlagworte im Anträge sind: 
ëxu) èv àíroTpacpr), ferner ßouXopai èHoiKovoprjuai und òiò upouay- 
TéXXo», 07TUJÇ èuiUTaXf). Das Besitzrecht stützt sich auf die 
UTTOTpaqpn (Abschn. 77), nicht auf die avaypacpn (Abschn. 80); 
die letztere ist nur eine dienstmäßige Bestätigung der ersteren. 
* vgl. P. Straßb. I S. 55; Weiss, Archiv IV S. 333 ff. 
* Das einträchtige Beisammenwohnen wird bei einer derartigen Ver 
mehrung der Teilhaber immer schwieriger, weil die Einigung über die den 
einzelnen Teilhabern zuzuweisenden Räume schwieriger wird. 
® d. h. durch die àuoypacpi') (vgl. Abschn. 77). 
* vgl. S. 275.
	        
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