Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IL Korn-Giroverkehr. 
sammenfassen. In den zahlreichen Berichten der Getreideerheber 
und Staatsspeicher an die Gauoberbehörde über vereinnahmte Ge 
treidesteuer wird das Getreide ebenfalls nur nach Jahrgängen, nie 
mals nach der Güte unterschieden. Würde die Güte des Staatsgetreides 
irgend eine Rolle spielen, so müßten die Beweise zutage liegen. 
Die Güte kommt nur in Betracht bei ausländischem Ge 
treide. In diesem Sinne ist P. Lond. II S. 99 Nr. 256a, 10 und 13 
sowie S. 97 Nr. 256e, 9 zu betrachten, wo nupoO npibrou ZupiaKOÖ 
erwähnt wird. Ähnlich P. Lond. II S. 98 Nr. 256d, 12 f.: Trupoö 
ZupiuKoO òeuxépou. Bei solchem im Auslande aufgekauften 
Getreide war Jahrgang und Herkunft nicht immer zweifellos zu 
erweisen, darum bezeichnete man dasselbe nach dem Augen 
scheine als „Getreide erster und zweiter Güte“. Gelangte 
derartiges ausländisches Getreide in einen Staatsspeicher, so durfte 
es selbstverständlich nicht mit dem ägyptischen Getreide vermischt, 
sondern mußte in besonderen Kammern für sich aufbewahrt werden. 
Diese Betrachtung führt uns auch zur Erklärung des rrupòç 
ÓYopaíTTÓç. Grenfell und Hunt ^ erklären diesen Weizen als 
„bought“, indem sie den näheren Zusammenhang offen lassen. 
Bouché-Leclercq® sieht in dem irupòç (XTopaaxóç Weizen, der amt 
lich dazu bestimmt worden ist, verkauft zu werden. Wenn wir 
aber den obigen irupòç npüùxoç ZupiuKÓç und den irupòç òeúxepoç 
ZupittKÓç vergleichen mit P. Fay. 18 b, 6: èK x(oû) [ciTopjaaxoû Zupict- 
Koû TTupoO •*’, so sehen wir, daß der vom Auslande (gewöhnlich wohl 
Syrien) eingeführte, nach dem Augenscheine auf Güte abge 
schätzte Weizen als nupôç ÙTOpacrxôç bezeichnet wird. Die 
Sache wird noch klarer durch die Speicherbescheinigung P. Teb. 
II 369, 6; hier steht (JuvaTopacrxiKoö nupoO, also „zusammen 
gekaufter“ oder „aufgekaufter“ Weizen {Kaufweizen). 
Wenn man bedenkt, daß Ägypten und namentlich das Faijum 
zu gewöhnlichen Zeiten überreich mit Weizen gesegnet war, so 
fällt es eigentlich auf, daß man noch Weizen aus Syrien nach 
dem Faijum einführte; denn auf diesem syrischen Getreide müssen 
neben dem Kaufgelde auch noch Beförderungskosten, wahrschein 
lich auch noch Einfuhrzoll ruhen, und man begreift nicht recht, 
wie er gegenüber dem heimischen Weizen überhaupt einen Markt 
wert im Faijum haben konnte. Wahrscheinlich war dieser syrische 
‘ P. Teb. n 369, 6 Anm., S. 207. 
* Hist, des Lagides III S. 375. Ebenso Rostowzew, Archiv III S. 211. 
® vgl. die Berichtigung von Rostowzew, Archiv lU S. 210 Anm. 1.
	        
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