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Dr. M J. Bonn.
sprünglich nicht auf irgendeiner Gemeinschaft in Herkunft und
Lebenszwecken zwischen Herrschern und Beherrschten, sondern auf
der überlegenen Macht des Eroberers, der zwar diese Gebiete im
Interesse ihrer Bewohner mit einer Handvoll europäischer Beamten
zu regieren trachtet, aber letzten Endes doch seine Herrschaft auf
seine Truppen stützt.
Im schroffen Gegensatz hierzu stehen die Gebiete, die die Europäer
als leere Räume betrachteten oder durch Vernichtung und Rück-
drängung der Eingeborenen in solche verwandelten, um sie mit aus
wandernden Massen zu besiedeln. In diesen leeren Räumen sind Ge
meinwesen entstanden, die man trotz fremdländischer Beimischung,
trotz der Franzosen in Kanada und der Buren in Südafrika, als
«Tochtervölker» bezeichnen kann. Ihnen gegenüber beruht die Herr
schaft, die das Mutterland ausübt, nicht auf Gewalt, sondern in
letzter Linie auf dem Gefühl einer durch Wesensart und Interessen
gemeinschaft bedingten Zusammengehörigkeit. Dieses «zweite
Reich» umfaßt die Herrschaft Kanada (Dominion of Canada), Neu
fundland und Labrador; das australische Gemeinwesen (Common
wealth of Australia), bestehend aus den sechs australischen Fest
landsstaaten, die «Herrschaft» Neuseeland (Dominion of New Zea-
land) und den Bund von Südafrika, die Kapkolonie, Natal, die Oranje
kolonie und Transvaal umfassend.
Diese Gebiete haben zusammen eine Ausdehnung von 19 Mill. qkm
und eine Bevölkerung von 18,7 Mill. Köpfen. Sie verdanken ihren
Ursprung nicht ausschließlich der friedlichen Besiedlung. Kanada
sowohl wie Südafrika sind durch Eroberung dem britischen Mutter
land einverleibt worden, dessen Herrschaft hier an Stelle des fran
zösischen, dort an die des holländischen Vorgängers getreten ist.
Überdies stellen nicht alle diese Gemeinwesen reine Tochtervölker
dar, die sich ohne Kämpfe mit Eingeborenen in leeren Räumen hätten
entwickeln können. In Kanada, in Neufundland und im australischen
Bund spielt zwar die eingeborene Bevölkerung keine Rolle. Die
110 597 Indianer und die 19 939 australischen Eingeborenen, aus
schließlich Papua’s (Neuguinea), fallen nicht ins Gewicht. Dagegen
weist bereits Neuseeland eine farbige Bevölkerung von über
60 000 Köpfen gegenüber einer weißen Bevölkerung von 1 Million auf;
seine 50 000 Maoris spielen selbst in seinem Verfassungsleben eine
Rolle, da ihnen von 80 Abgeordnetensitzen 4 Vorbehalten sind.