Object: Grundzüge des positiven Völkerrechts

11* 
■Ol 
gctötg 
Frau« 
wäre z 
allen | 
mit i« 
Wirkii- 
nicht 
nicht 
reiste 
Buna; 
seinel 
zwiscl 
darai 
licher 
Haber 
zngeZ 
Seite! 
e) 
wenn 
richtig 
Bulgl 
Trupj 
Fuß! 
zuneh 
haupi 
rechte 
bar, i 
nicht ‘ 
die S 
unger 
gereä 
1 ©j 
pas dt 
dirittc 
Steti 
farla: 
sono s 
lens moment. — Der sog. gerechte Krieg. 
163 
PHii? 
)e Flotte zerstört hat, ohne daß aber deshalb von 
igszustand als vorliegend angenommen worden 
il hat sich das französische Außenministerium mit 
n eine solche Annahme seitens Englands gewandt, 
gelegten Begründung, daß Frankreich wegen der 
-.in den Krieg knüpften, einen Krieg mit China gar 
:ehrt hat auch China seinen Gesandten in Paris 
dern, als dieser über Weihnachten nach England 
> sich nicht um Abbruch der diplomatischen Bezie- 
>ern daß er diese Reise nur zwecks Verbringung 
land unternehme. Die Tatsache, daß es dann doch 
mb China zum Kriege gekommen ist, ändert nichts 
-ule längere Zeit hindurch trotz Vornahme feind- 
vas Vorliegen eines Kriegszustandes abgelehnt 
I lagen die Verhältnisse während des Boxer-Feld- 
;in dem von 1884 analoges Verhalten von beiden 
>orden. 
auch als solcher gewollt sein, so genügt es doch, 
Seite als Krieg gewollt ist. Deshalb ist es durchaus 
'ckarester Friede (1913) von einem Kriege zwischen 
änien sprach, obwohl jenes, als die rumänischen 
r überschritten und vorrückten, mit Gewehr bei 
dsmerkmale als dem Kriegsbegriff wesentlich an- 
ab. Das gilt namentlich von der häufigen^ Be 
krieg gerecht sein müsse, um vor dem Völker- 
: Inden zu können. Theoretisch ist der Satz unhalt- 
)ie Staatenpraxis daraufhin durch — und diese, 
: g, schafft ja Völkerrecht — so ist festzustellen, daß 
iemals einen Unterschied zwischen gerechten und 
gemacht haben, in dem Sinne, daß sie einen un- 
völkerrechtswidrig angesehen hätten. Ist in der 
Lauter II, 223: „Le droit dans la guerre ne depend 
®.“ — Vgl. auch Anzilotti, Corsa III, 185: il 
non pud . . . determinare i casi in cui 6 lecito agli 
- lerra, puö invece disciplinare il modo in cui devono 
parole, non pud dire nd dice quando gli Stati 
i la guerra ma pud dire e dice come devono farla.“ 
iljl
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.