Contents : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Ausgangspunkte.

schaftlichen  Friedens  ungeeignet  erwiesen.  Der  Wirtschaftskampf
als  das  Hindernis  einer  rechtlichen  Ordnung  muß  zum  letzten  Mittel
des  Ausgleiches  wirtschaftlicher  Gegensätze  herabgedrückt  werden,  wenn
er  nicht  ganz  ausgeschaltet  werden  kann.
Der  Wirtschaftskampf  ist  schließlich  auch  ein  wirtschaftliches
Übel,  denn  bei  der  bereits  vollendeten  Verteilung  der  noch  kolonisierbaren
Erde  kann  die  wirtschaftliche  Ausdehnung  nur  in  den  seltensten  Fällen
zur  Vermehrung  der  Gütermenge  der  Weltwirtschaft  führen.  Der  Kampf
um  den  wachsenden  Anteil  an  der  Weltwirtschaft  führt  meist  zu  dem
Siege  eines  Wettbewerbers  auf  Kosten  des  anderen;  er  bringt  in  der
Kolonialpolitik  eine  Verschlechterung  der  wirtschaftlichen  Lage  der  einheimischen ­
  Bevölkerung,  insbesondere  der  Naturvölker,  durch  die  rücksichtslose ­
  Ausbeutung  des  Siegers  mit  sich.  Der  Wirtschaftskrieg  im
engeren  Sinne  aber  bringt  durch  seine  Beschränkungen  der  Rechtsfähigkeit ­
  und  durch  seine  Entkräftungen  und  Enteignungen  von  Rechten  des
wirtschaftlichen  Feindes  eine  Minderung  der  Güter  der  Weltwirtschaft
mit  sich.  Am  sinnfälligsten  ist  dies  im  Verluste  an  Welttonnage  durch  den
Unterseebootkrieg,  noch  mehr  im  Mangel  Europas  an  Rohstoffen  und
Lebensmitteln  hervorgetreten.  Das  Ausscheiden  eines  so  lebenskräftigen ­
  Trägers  der  Weltwirtschaft,  wie  es  Deutschland  vor  dem  Kriege
war,  auch  nur  für  die  Zeit  des  wirtschaftlichen  Aufbaues  der  alliierten
und  assoziierten  Volkswirtschaften  konnte  nicht  ohne  schwere  Schädigung ­
  der  Weltwirtschaft  vor  sich  gehen.
Es  ist  der  Einwand  zu  gewärtigen,  daß  die  Erkenntnis  der  schweren
Schäden  für  die  eigene  Volkswirtschaft  jedes  Kriegführenden  das  Ende
des  Wirtschaftskrieges  mit  dem  militärischen  Friedensschlüsse  von  selbst
bringen  werde.  Soweit  in  dieser  höchst  verwickelten  Frage  überhaupt  ein
Urteil  abgegeben  werden  kann,  sprechen  für  die  während  des  Krieges
vielfach  verneinte  Möglichkeit  einer  Fortdauer  des  wirtschaftlichen
Krieges  nach  dem  militärischen  Kriege,  eine  Reihe  gewichtiger  Gründe.
Es  hat  bereits  die  Erörterung  der  Vorschläge  der  Pariser  Wirtschaftskonferenz ­
  von  1916  des  näheren  gezeigt,  daß  nicht  nur  für  die  Zeit  des
Wiederaufbaues,  sondern  auch  nachher  länger  andauernde  Maßnahmen
wirtschaftlichen  Ausschlusses  oder  wirtschaftlicher  Beschränkung  gegen
Deutschland  und  Österreich  geplant  sind.  Es  ist  das  Ziel  der  Selbstgenügsamkeit ­
  für  die  Wirtschaftspolitik  der  Alliierten  aufgestellt  und  für
diese  wirtschaftliche  Autarkie  die  wechselseitige  Unterstützung  gefordert
worden.  Diese  Pläne  wurden  von  mehreren  Seiten  als  imdurchführbar
(B  u  l  e  n  b  u  r  g,  Möglichkeiten  11;  Harms,  Sicherungen  37),  ja  sogar
als  Wahnsinn  bezeichnet  (Brentano,  Uber  den  Wahnsinn  der
Handelsfeindseligkeit  1916).  Man  verwies  insbesondere  darauf,  daß
der  Grundsatz  der  Bevorzugung  des  besten  und  billigsten  Erzeugnisses
ein  wirtschaftliches  Grundgesetz  und  die  gegenseitige  wirtschaftliche  Ab-
            
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