fullscreen: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Schlosser 
17. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln) 
Rohgewinn  Reingewinn 
in % in % 
Allgemein. ..... 
bis ‚5000 A Umsatz . . .. 
von 5000 bis 10000 A Ums. 
„ 10000 „ 15000 „ 
15000 „ 25000 „ 
über 25000 „ 
Reparaturen . . 
Z9 
25 
25 
25 
25 
25 
10—20 
20 
20-—18 
18—15 
15-—10 
10 
25—30 
18. Landesfinanzamt Schleswig-Holstein (Bezirk der Hwk. Altona, Flensburg). 
Für Alleinmeister . .. 
mit 1—2 Lehrlingen . 
nit 1—2 Gesellen . 
mit mehreren Gesellen 
‚ 6C 
3C 
25 
DC 
19. Landesfinanzamt Stettin (Bezirk der Hwk. Schneidemühl, Stettin, Stralsund). 
30—40°% vom Umsatz Einnahmen nach Abzug deı 
Materialbeschaffunesskosten. 
20. Landesfinanzamt Stuttgart (Bezirk d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm). 
Richtsatz für den Nettogewinn 
15—35% 
(Vgl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaflt 
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart — 
{ Nr. 20716/27 vom 14, 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927). 
21. Landesfinanzamt Thüringen (Bezirk der Hwk. Gera, Meiningen, Weimar). 
Meister allein. .... ; 
Meister mit L—2 Gesellen... .. 
Meister mit mehr Gesellen. . 
Reingewinn in % 
vom Umsatz 
32—42 
25—35 
20—30 
22. Landesfinanzamt Unterelbe (Bezirk der Gk. Hamburg). 
Nettogewinnsatz in allen Geschäftslagen 10——40% des Umsatzes. 
Die Gewerbekammer hat einen Nettogewinnsatz (vom Umsatz) von 10—30%, vorgeschlagen. 
Sie hat hierzu bemerkt: Die Geschäftslage im Schlosserhandwerk war im Jahre 1926 sehr 
schlecht, da insbesondere Bauschlosserarbeiten fehlten und die meisten Betriebe nur kaum zur 
Hälfte beschäftigt waren. Gerade in den Schlossereien ist wegen der Unkostensätze von 90—100 %, 
bedingt durch Maschinen und die geringere Beschäftigung der Betriebe, der Gewinn sehr ge- 
schmälert worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.