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hierfür sind nicht zwingend —, so müßte solche Arbeit gesetzlich
verboten werden. Wollte jemand einwenden, daß der Verdienst der
Ehefrauen für die Erhaltung der Familie erforderlich sei, so wäre dies
keine ernst zu nehmende Antwort; es verurteilte einfach die moderne
Industriewirtschaft, weil sie zur Fortführung ihrer Existenz der größ
ten Opfer an Kindern bedürfte und folglich selbstmörderisch sei. Ist
der Beruf der Schankmädchen gefährlich — und der Beweis hierfür ist
erdrückend —, so müßte der Staat dessen Ausübung untersagen. Die
Behauptung, daß eine derartige Gesetzgebung erst unternommen
werden könne, wenn die Frauen wahlberechtigt seien, hat keine
Überzeugungskraft. Ob das Wahlverfahren zum Parlament schlecht
oder gut ist, ändert nichts daran, daß dem Staate die zwingende
Pflicht obliegt, die Gesellschaft zu schützen. Er hat nach dem vor
liegenden Tatsachenmaterial zu handeln und für sein Tun die Ver
antwortung zu tragen. Dies wird sofort klar, wenn wir die Frage formu
lieren, die den Frauen gestellt werden würde, sobald sie das Wahlrecht
haben, nämlich: „Würdet ihr die Frauenarbeit in diesen oder jenen
gesundheitsschädlichen Berufen gutheißen?“ Eine bejahende Ant
wort wäre der Wohlfahrt der Gesellschaft zuwider. Soll den Frauen
die Gleichberechtigung zugestanden werden, so darf dies nimmermehr
heißen, daß sie solche Dinge unter dem Gesichtspunkt ihrer schein
baren eigenen Interessen zu entscheiden haben sollen. Die Frauen
haben keine „Rechte“, die sie dazu berufen, die sozialen Zustände
zu verschlechtern und die selbstvernichtenden Tendenzen der Gesell
schaft zu verstärken.
Die Rassenveredelung ist deshalb eine Staatsangelegenheit. Aller
dings nur teilweise, denn hier findet die Nützlichkeit der Staatstätig
keit ihre Grenzen. Bei der Erörterung von Fragen, die sich auf die
Qualität der Bevölkerung beziehen, haben wir es mit abstrakten
Staatsrechten zu tun, die, wären sie immerhin zugestanden, wegen der
unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten nie angewandt werden
könnten 1 . Doch gebietet seine Pflicht dem Staat, und es liegt auch
sehr wohl in dem Bereiche seiner Wirksamkeit, eine Methode indivi
dueller Erziehung und Schulung einzuführen, die den Sinn für
Schönheit und Kraft so hegt und verfeinert, Bürge dafür zu sein,
1 Die beste Antwort auf Sir Francis Galton und die neue Schule der Rassen
verbesserer findet man in „Mankind in the Making“ von H. G. Wells.