Full text: Die Entwicklung des Erwerbs von Grundeigentum durch Ausländer in Marokko

Erster Abschnitt. 
Geschichtlicher Überblick über das Verhältnis Marokkos 
zu den europäischen Staaten. 
§ x. Vorgeschichte. 
Marokko ist seit unvordenklichen Zeiten von den Berbern be 
wohnt, einem über alles freiheitsliebenden, demokratisch gesinnten 
Volk. Alle Forscher stimmen darin überein, daß die Volksstämme, 
die heute in Nordafrika wohnen, keine anderen sind, als die in den 
ältesten Berichten als Lybier, Gätuler, Numidier usw. erwähnten 1 , 
mit andern Worten, daß die berberische Rasse sich unverändert 
durch Jahrtausende auf ihrem angestammten Grund und Boden 
erhalten hat. Wie es bei seiner geographischen Lage nicht anders 
möglich ist, war Marokko zahlreichen Einwanderungen und Ein 
brüchen fremder Völker ausgesetzt, die teils von Europa über die 
Meerenge von Gibraltar kamen, teils von Osten auf dem Land 
wege über Ägypten eindrangen. Aber die Kraft und Stärke der 
einheimischen Rasse hat sich darin geäußert, daß sie sie alle assi 
miliert 2 und aufgesogen hat, ohne selbst wesentliche Änderungen 
zu erleiden, abgesehen von den Städten, in denen sich als einzige 
Eindringlinge die Araber erhalten haben. Da die Berber die von 
den Arabern mitg'ebrachte 3 mohammedanische Glaubenslehre an- 
nahmen, bildete sich ein günstiges Verhältnis zwischen den beiden 
Rassen, dessen r olg'e zahllose Vermischungen 4 waren, aus denen 
die sogenannten Mauren hervorgdngen. Diese Mauren sind es in 
1 Vgl. Cousin et Saurin. Le Maroc, S. 39. 
2 Vgl. M. Hartmann: Der islamische Orient. Bd. II: Die arabische Frage, S. 100 u. 
Diercks: Die marokkanische Frage 1906, S. 40. 
:1 Die Besetzung Nordafrikas durch die Araber vollzog sich in der Zeit von 692—708. 
Mas Latrie, Relations et commerce de l’Afrique septentrionale, Paris 1886, S. 4. 
* Die Vermischungen beschränken sich auf das flache Land und die Städte, während sich 
die nie unterworfene berberische Bevölkerung des Atlas- und Rifgebirges bis auf den 
heutigen Tag rein erhalten hat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.