Full text: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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mit öer Ixt auf gleiche Weife verfuhren. Nachüem -as Gewerk 
feine Sache beenüet hatte, warf -er jüngste Lehrburfche -ie ge 
brauchte Ixt mit -em hanöschuh über -en Kopf. Diese nahm -er 
Zronknecht mit öem gebrauchten holz zum verbrennen an stch. 
Hiermit war -er Ehrlichmachung -iefer sonst entehren-en Irbeit 
Genüge geleistet. 
Neben -en Rechten un- Pflichten -er Genosten gegeneinan-er 
un- gegen -ie Schutzgenosten mögen hier noch üie Pflichten, welche 
-em Intereste für -as konfumieren-e Publikum entsprungen fln- 
unö zugleich -ie Ehre -er Zunft wahren sollten, erwähnt wer-en. 
So hatten bel ausbrechenüem Zeuer nach Ertönen -er Sturmglocke 
-ie Gesellen unü Lehrburschen unter Führung ihrer Meister mit 
ihren Ixten versehen nach -er gefährdeten Stätte zu eilen un- 
-em Zeuer zu wehren. Selbst -ie zugereisten frem-en Zimmer- 
gesellen hatten öiefem Gebot Zolge zu leisten, ferner fei üie 
Verpflichtung erwähnt, welche ihnen alljährlich auf -er Morgen 
sprache in Erinnerung gebracht wur-e, eine gute, einwan-freie 
Irbeit herzustellen. Diese Sorge hatte -er Rat üem Imte zugleich 
mit -en ihnen gewährten Rechten übertragen? öies liegt schon in 
-er Sezeichnung Imt. Vieser Jus-ruck bezeichnete beiües, so 
wohl -as Geschäft, welches öer Einzelne ausübte, als auch üie 
Gesamtheit -er ein un- -asselbe Geschäft Jusübenüen. Das Mort 
Imt fetzt -en begriff eines persönlich Dienenüen voraus, schließt 
folglich eine Verpflichtung -esselben gegen üenjenigen, welchem 
er -ient, in stch, unü es ist ein in allen tzan-werksverhältniffen 
häufig hervortretenüer Geöanke, -aß -ie betreffenden üie Ver 
pflichtung haben, ihr Geschäft zum Wohl -es Gemeinwesens aus 
zuüben unü -as beste -esselben üurch ihre verbin-ung zu förüern. 
In -iesem Sinne hatten ste ein Imt im Staate, welches ihnen 
von -em, -er -ie Imter überhaupt zu vergeben hatte, -em Rate, 
übertragen war. 
Um aber gute, einwanüfreieIrbeit herzustellen,schrieb -asImt -en 
Genoffen eine entsprechen-e Iusbil-ung vor, um zu erreichen,-aß-er 
betreffende auch-es Gewerbebetriebes gehörig kunüig sei. Sei -er 
Jufnahme neuer Mitglieüer bevorzugte un- erleichterte-erKorpo- 
rationsgeift kn üen letzten Jahrzehnten-ie Jufnahme solcher, -kein 
-erZunstgeboreno-er-ochverwanüt waren, gegenüber-enZrem-en. 
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