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Dies Mt bestand schon vor 1721. Seine
Tyf Mtsartikel find unter den 5. September
1684 konfirmiert worden, aber mit dem Absterben der damaligen
Meister in Vergessenheit geraten, Me Anzeichen deuten darauf hin,
daß km Gegensatz zu dem Aimmerhandwerk, das Maurerhandwerk
kn Stade 1721 arg darnieder lag. von den zehn aufgeführten hieflgen
selbständigen Maurern, von denen sieben in der Stadt wohnten,
waren nur vier, die fich durch Geburts- und Lehrbriefe genügend
ausweisen konnten, die nachgesuchteMtsgerechtigkeit zu erwerben,
um zünstigeGefellen halten zu können,an denen es bislang mangelte.
Der zeitigen Sitte entsprechend, daß, wenn ein Mt aufgerichtet
werden sollte, die Artikel von drei Nachbarstädten benutzt wurden,
erwarben die hiesigen Maurer fich die Mtsartikel der Marrrer-
zünste in Hamburg, Lüneburg und Itzehoe, um mit diesen Hand
werksgewohnheit zu halten. Zur Annahme ist von den Artikeln
dieser drei Zünfte keiner gekommen. Die alten früheren Mts
artikel von 1684 sind anscheinend mit einigen Änderungen wieder
angenommen und am 12. Mai 1721 vom Rat der Stadt Stade neu
konfirmiert worden. Diejenigen nun, welch e das Maurer Handwerk
bislang hier getrieben hatten und dem Mt nicht angehörten, dursten
dieses Gewerbe, wie die Verfügung hierüber lautet, »allein mit
eigener Hand für sich oder mit zusammengesetzter Hand (mehrerer),
ohne fremde Hülfe" als sog. »Zreimeister" weiter treiben. Suchten
und fanden einige dieser Zreimekster mit der Zeit Aufnahme in das
Mt der Maurer, so bildeten die übriggebliebenen, wie auch in
fernerer Zeit, wo einzeln ZrekmeistersteUen oom Rat der Stadt ver
geben wurden, die Quelle mancher Reibungen. Dursten die Zrei-
meister nur allein mit eigener Hand für sich arbeiten, so genügte
in der Regel irgend ein Grund, etwa zunehmendes Älter und der
Hinweis des bittstellenden Zreimeisters auf feine eintretende Ver
armung, den Rat zu veranlassen, dem Sittsteller auf kürzere oder
längere Zeit eine Hülfskrast zuzuerkennen. Gst genug waren diese
Handlungen unzünstiger Maurer, und der Zreimeister beschäftigte
oft mehrere solche. M die Mtskafse der Maurer zahlte ein Zrek-
mrister für den Handlanger täglich vier Schilling.
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