Full text: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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Die Klagen über -ie Störer un- Pfuscher wegen öeeinträchtigung 
-er Nahrung -er Meister -es Maureramts stn- zahlreich. So gab 
-ie Seschäftigung -er Sol-aten beim Zestungsbau (1723) Veran 
lassung zu Konflikten mit -er Sehor-e, bis en-lich -ie Kriegskanzlei 
ln Hannover enügültig -arüber entfchie-. Sol-aten, welche bei 
bürgern arbeiteten, fei es auch nur in pflasterarbeiten, nahm man 
-as Geschirr ab, und -er öürger fiel in empfin-liche Gel-strafe. 
Dir Klagen über -ie Sol-aten wur-en -urch solcheüber-ieketten- 
gefangrnenl!827)abgelöst, bis schließlich-ie Gesellen sich weigerten, 
mit -lesen überhaupt noch zusammen zu arbeiten. Ms 1822 zwei 
Gipser aus Altona hier einige Stuck-ecken arbeiteten, veranlaßten 
-ieRmtsmeister -en Magistrat, -iese Arbeit zu verbieten. Nur eine 
schleunige Reklamation bei -er Lanü-rostei Sta-e verhin-erte -ie 
bereits verfügte Abschiebung -er bei-en Gipser nach Altona. 
Gei -er Annahme -es Lehrlings br-urfte es auch hier noch -es 
Nachweises,-aß er »echt un-recht" geboren sei. Eine ganze Reihe 
kirchlicher Gedurtszeugnisse von 1ö--—17b- besagen, „-aß -es 
N. N.'s Mutter in einer Krone un- mit fliegen-en haaren l-as Vor 
recht -er Jungfrauen) copulirt wsr-en ist". 
Sei -er Einschreibung sowie Ser Lossprechung hatte Ser Lehrling 
je sechs Mark zu erlegen. (1844 zusammen vier Reichstaler sechzehn 
Groschen Eourant.) Ruch war ein Scha-enbürge bis zu zehn Reichs- 
talern erfor-erlkch. vie Lehrzeit betrug ürei Jahre. Ein halbes 
Jahr nach seiner Lossprechung mußte -er Junggeselle seine wan-er- 
schast antreten. Es galten auch hier dieselben Regeln, wie ste bei -en 
Zimmerleuten aufgeführt flnS. Ms im neunzehnten Iahrhunüert 
auch Gesellen zum Militär ausgehoben wur-en o-er sich als Stell 
vertreter zur Rbleistung -er Militär-kenstpflkcht gegen Entgelt an 
boten, wur-e in vereinzelten Zöllen solchen zurückkehren-en Gesellen 
-iese wan-erzeit gegen Erlegung einer Gebühr von zwanzig Talern, 
-es sog. Lümmelgel-es, erlassen. 
An -en Artikeln tritt -as Verbot -es sog. blauen Montags auf, 
in-em § 23 besagt: „Keinem Gesellen soll erlaubt sein, zwei freie 
Montage kn -er Woche zu machen." Mit -ieser alten Sitte -er Ge 
sellen, welche mit -er Zeit zu einer großen Unfltte ausgewachsen 
war, hatte es folgende Sewan-tnks: Wenn zum Sa-en bis in -as 
flebzehnte Jahrhundert hinein ein halber Tag -en Gesellen am
	        
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