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schon wissen, in verwandtschaftlichen Beziehungen, so dass
also Franz kein völlig Fremder war, als er nach Augsburg kam,
um sich hier eine neue Existenz zu gründen.
Er schloss sich der Kaufmannszunft an 1 ) und trieb neben
Warenhandel auch Geldgeschäfte. So bediente sich die Stadt
seiner und seines obengenannten Bruders, des Brixener Dom
herrn Anton Paumgartners, Vermittlung, als sie im Jahre 1482
ein an das Brixener Domkapitel jährlich zu zahlendes Ewiggeld
von 110 fl durch 2750 fl ablöste 2 ). Ein Geschäft anderer Art,
das bereits auf Beziehungen zu Rom hinweist, machte er für
die Stadt im Jahre 1484. Der Vertreter Augsburgs in Rom,
Hans Gassei, hatte dort wahrscheinlich von einem Faktor
Franz Paumgartners 280 Dukaten erhalten. Dafür zahlte die
Stadt dann an Paumgartner 379 fl 3 ). Es war also ein Wechsel
geschäft, wie solche damals auch die Fugger mehrmals aus
führten 4 ).
Im Jahre 1484 folgte Franz Paumgartners Schwester
Kunigunde ihrem Bruder nach Augsburg, als sie sich mit Michael
von Stetten, einem angesehenen Bürger, verheiratete 5 ). Bereits
im nächsten Jahr 1485 kam dann auch noch Anton Paum
gartners jüngster Sohn Hans dorthin. Ihm, zweifellos dem
Bedeutendsten der vier Söhne Antons, gelang es durch eine
vornehme Heirat, engere Beziehungen zum Augsburger Patriziat
anzuknüpfen. Er vermählte sich nämlich im Jahre 1485 mit
Felizitas Rehlinger, der Tochter Leonhard Rehlingers 6 ). Einem
alten reichen Geschlecht entsprossen, brachte sie ihrem Gatten
gewiss ein ansehnliches Vermögen zu. Als Gemahl einer Pa
trizierstochter fand Hans Paumgartner auch Aufnahme in die
*) Die städtische Verfassung Augsburgs im ausgehenden Mittelalter
unterscheidet sich bekanntlich von der Nürnbergs dadurch, dass in
Augsburg die Zünfte im Jahre 1368 Anteil an der Regierung des Gemein
wesens erhielten, wogegen Nürnberg stets ein rein aristokratisches
Regiment hatte. In Augsburg war daher der Zugang zum Patriziat
nicht mit der Aufnahme in den Rat verbunden. Die Patrizier bildeten
vielmehr eine streng abgeschlossene Kaste, in die Neuaufnahmen vor
dem Jahr 1538 überhaupt nicht stattfanden. Jeder Bürger, der nicht zum
Patriziat gehörte, musste Mitglied einer Zunft sein.
2 ) Baumeisterbuch 1482 fol. 86.
3 ) Ebenda 1484 fol. 37, 38.
4 ) Jansen, Anfänge S. 52.
6 ) F. Warnecke: Augsburger Hochzeitsbuch, Berlin 1886 S. 9.
•) Ebenda S. 10.