Weltwirtschaftliche Grundlagen einer deutschen Reparationspolitik, 95
nicht den Unterschied zwischen privatwirtschaftlichen Schulden und volkswirt-
schaftlicher Kapital-„Einlage‘‘ und denkt an Rückzahlung und Rückzahlungsmög-
lichkeit, Solches Denken, das Röpke wohl mit der ganzen Literatur und der
öffentlichen Meinung gemeinsam hat, ist letzten Endes juristiscahes und
nicht wirtschaftliches Denken und geht etwa von der Schädlichkeit von
Schulden aus, in die ein Beamter oder sonst jemand mit relativ kleinem und vor
allem im voraus bereits total disponiertem Einkommen gerät. Bei der Aktien-
gesellschaft hat sich die öffentliche Meinung bereits stärker daran gewöhnt, Obli-
gationen, Hypotheken oder sonstige „Schulden‘“ als Betriebsmittel anzusehen,
welche sich — abgesehen von dem extremen Fall des Konkurses — nur nach der ju-
ristischen Form und nach der Teilnahme am Ertrag der Unternehmung von dem
Aktienkapital als Betriebsmittel unterscheiden, Es wird nichts anderes übrig bleiben,
als daß sich öffentliche Meinung und Literatur dazu aufschwingen, bei der Betrach-
tung der internationalen „Verschuldung‘‘ der Länder untereinander noch einen
Schritt weiter zu gehen und diese Schulden ohne jede Rücksicht auf ihre juristische
Kontraktform wie das nicht mit Rückzahlungsverpflichtung belastete Kapital von
Aktiengesellschaften anzusehen, also den Gedanken der Rückzahlung
überbaupt nicht mehr zu denken‘?). Ferner finden sich auch bei den schon
früher zitierten Autoren vereinzelte Anklänge an unsere Ideen, so namentlich bei
Weber und v. Beckerath.
Besonders zu gedenken ist dann des unentwegten Kämpen Alfred Lans-
burgh, der in seiner Zeitschrift „Die Bank“, Monatshefte für Finanz- und
Bankwesen, seit je der Wissenschaft und Praxis hervorragende Dienste leistet,
Im Dezember-Heft‘ 1927?) bringt er einen Artikel „Transfer“ (Das Problem der
Kapitaleinfuhr und -ausfuhr), in dem er zu ähnlichen Ergebnissen gelangt, wie
wir sie namentlich in dem Kapitel über die Konsolidierung von Zahlungsbilanz-
salden. aufgestellt haben, nur daß er annimmt, durch den „Kapitalsammlungsakt“
der Reparationssteuern entstehe ein Preisdruck auf die Warenpreise, wodurch ein
Notventil gegen die Überschreitung der oberen Goldgrenze geöffnet werde. „Die wirt-
schaftlichen Transferstörungen bleiben weithin hinter dem gefürchteten Ausmaß
zurück, weil das Ausland dem transferierenden Lande freiwillig beim Transfer
hilft.“ — „In der Zukunft eine gesteigerte Leistungsfähigkeit, herbeiführt durch...
und endlich durch den Zufluß kompensierenden Auslandskapitals, das dem Lande
die produktionstechnische Ausnutzung der besonders gearteten ‚Transfer-Export-
konjunktur‘ gestattet. Also im ganzen genommen eine Erziehung zu gesteigerter
Leistungsfähigkeit, deren Spitze sich mit der Zeit immer bedrohlicher gegen die
derzeitigen Nutznießer des Transfer richtet.“
Wie weit Cassel in seiner Erkenntnis gekommen ist, zeigt folgender Satz
seiner Ausführungen im Januarbericht der Amsterdam’schen Bank®). „Solange die
Güter, über welche der Reparationsagent verfügt, in Deutschland bleiben, bilden
sie einen Teil des der deutschen Wirtschaft dienenden Realkapitals. Trotzdem sie
einem Fremden gehören, spielen sie also für die deutsche Produktion eine wich-
tige Rolle.‘ Wenn Cassel dann fortfährt: „Die Transferierung beraubt Deutsch-
land eines Kapitals und bewirkt also eine Verknappung der ‚inneren deutschen Ka-
pitalversorgung,‘ so zeigt sich damit der entscheidende Punkt, an dem die Er-
2 S. auch die früheren Ausführungen in Abschnitt 2f und den dort zitierten Artikel von
Gestrich.
2) Bank-Verlag, Berlin W, Manteinstr, 9,
3) Industrie- und Handelszeitung, 26.. Januar 28.