Object: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

426 Fünfter Teil. Verkehrswesen. III. Eisenbahnwesen. 
fährigkeit gegenüber Wünschen des Publikums. Von Ausartungen in beiden Richtungen 
abgesehen — da sich solche verhindern lassen — ist es Ansichtssache, welchem Momente 
man mehr Gewicht beimißt. Schließlich rühmt man bezüglich der Betriebseinrichtungen 
dem Staatsbahnsystem die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit und sagt dem Privat 
bahnwesen Buntscheckigkeit nach. Es frägt sich nur, ob die Gefahr unökonomischer 
Schablonisierung oder übertriebener Individualisierung das Bedenklichere ist. 
5. Tarifwesen. Was soeben von dem Betriebe bemerkt wurde, findet speziell 
betreffs der Transportpreise Anwendung. Was in dieser Linsicht falsche Linien 
konkurrenz und verkehrte Netzesbildung (Zersplitterung) tatsächlich an schädlichen Folgen 
mit sich gebracht haben, ist nicht gegen das Privatbahnwesen in richtiger Gestaltung zu 
verwerten. Die sicherlich stets vorhandene größere Kompliziertheit der Tarife unter dem 
Privatbahnsystem wird in ihrer Bedeutung für die Geschäftswelt häufig sehr über 
trieben: Unifikation und Stabilität des Tarifwcsens unter Staatsbahnverwaltung kann 
nach der entgegengesetzten Richtung ebenso antiökonomisch werden, wenn sie einförmige 
Schablone und Durchschnittsbehandlung an Stelle ersprießlicher Anpassung der Tarif 
sätze an die Erfordernisse des einzelnen Falles und des lokalen Wirtschaftslebens setzt. 
Die Forderung, es dürfe nicht der Willkür von Privatgesellschaften anheim 
gegeben sein, welche Frachtpreise festgesetzt werden, ist gewiß begründet, aber es bedarf 
zur Erfüllung derselben nicht unbedingt der Eigenverwaltung des Staats; auch bei 
delegierter Verwaltung läßt sich den Unternehmern diejenige Beschränkung in der Tarif- 
bestimnmng auferlegen, also diejenige Jngerenz der Staatsregierung auf letztere statuieren, 
welche die volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen erheischen. Es ist somit, was die Löhe 
der Tarife betrifft, bei richtig gehandhabter Verwaltung von Befolgung des „rein 
gewerblichen Standpunkts" auch seitens der Privatbahnen keine Rede. Richtig ist, 
daß beim Staatsbahnsystem der Regierung eine beliebige Regelung des Tariswescns 
freisteht. Sie erlangt dadurch ein überaus machtvolles Mittel, die wirtschaftlichen Ver 
hältnisse des Landes zu beeinflussen, und es ist erklärlich, daß sich Strömungen geltend 
inachen können, welche aus diesem Gesichtspunkte das Staatsbahnsystem namentlich als 
Instrument der Handelspolitik fordern. Ist ein im Weltverkehr belangreicher Staat 
einmal in dieser Richtung (mit künstlicher Hemmung des Imports und Förderung des 
Exports) vorgegangen, dann mag es für andere Staaten unvermeidlich erscheinen, den 
Kampf mit der gleichen Waffe aufzunehmen. Ob diese Seite im Endergebnisse, die 
welttvirtschaftliche Entwicklung ins Auge gefaßt, als ein Vorzug des Staatsbahnwesens 
gerühmt zu werden verdient, darüber sind die Ansichten wohl mit Recht sehr geteilt, 
aber für konkrete Zeitläufte kann der Amstand für die Wahl des Eiscnbahnsystems — 
ähnlich wie die Wahl des Schutzzollsystems — tatsächlich der ausschlaggebende werden. 
Die Befürchtung liegt schließlich beim Staatsbahnsystem nahe, daß bei finanzieller 
Bedrängnis in Erhöhung der Tarifsätze eine Einnahme für den Staatsschatz gesucht 
werden könnte. Dem läßt sich indes wohl einigermaßen durch gesetzliche Kautclen vor 
beugen. Eher scheint die Gefahr vorhanden, daß mit der Herabsetzung der Tarife 
unter dem Drucke politischer Einflüsse (z. B. Agitationen einflußreicher Intercssenkreise, 
welchen die Regierung oder die Deputierten nachgeben müssen. Popularitätsgründe) 
hie und da zu weit gegangen werde. Lxempln sunt ockiosg. 
6. Die politische (inkl. sozialpolitische) Seite der Frage. Der Zusammen 
hang der Wirtschaft mit den übrigen Seiten des sozialen Lebens kann schließlich diesem 
außerwirtschaftlichcn Momeitte einen Anteil, mitunter vielleicht sogar den hervor 
ragendsten, an der Entscheidung verleihen. So kann dieselbe unter den konkreten 
politischen Amständen in dem einen Lande für, in dem anderen gegen Staatsbahnen 
ausfallen, weil in jenem es sich um entsprechende Stärkung des Einflusses der Regierung 
handelt oder von einer solchen Besorgnisse nicht gehegt werden, während in dem andern
	        
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