426 Fünfter Teil. Verkehrswesen. III. Eisenbahnwesen.
fährigkeit gegenüber Wünschen des Publikums. Von Ausartungen in beiden Richtungen
abgesehen — da sich solche verhindern lassen — ist es Ansichtssache, welchem Momente
man mehr Gewicht beimißt. Schließlich rühmt man bezüglich der Betriebseinrichtungen
dem Staatsbahnsystem die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit und sagt dem Privat
bahnwesen Buntscheckigkeit nach. Es frägt sich nur, ob die Gefahr unökonomischer
Schablonisierung oder übertriebener Individualisierung das Bedenklichere ist.
5. Tarifwesen. Was soeben von dem Betriebe bemerkt wurde, findet speziell
betreffs der Transportpreise Anwendung. Was in dieser Linsicht falsche Linien
konkurrenz und verkehrte Netzesbildung (Zersplitterung) tatsächlich an schädlichen Folgen
mit sich gebracht haben, ist nicht gegen das Privatbahnwesen in richtiger Gestaltung zu
verwerten. Die sicherlich stets vorhandene größere Kompliziertheit der Tarife unter dem
Privatbahnsystem wird in ihrer Bedeutung für die Geschäftswelt häufig sehr über
trieben: Unifikation und Stabilität des Tarifwcsens unter Staatsbahnverwaltung kann
nach der entgegengesetzten Richtung ebenso antiökonomisch werden, wenn sie einförmige
Schablone und Durchschnittsbehandlung an Stelle ersprießlicher Anpassung der Tarif
sätze an die Erfordernisse des einzelnen Falles und des lokalen Wirtschaftslebens setzt.
Die Forderung, es dürfe nicht der Willkür von Privatgesellschaften anheim
gegeben sein, welche Frachtpreise festgesetzt werden, ist gewiß begründet, aber es bedarf
zur Erfüllung derselben nicht unbedingt der Eigenverwaltung des Staats; auch bei
delegierter Verwaltung läßt sich den Unternehmern diejenige Beschränkung in der Tarif-
bestimnmng auferlegen, also diejenige Jngerenz der Staatsregierung auf letztere statuieren,
welche die volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen erheischen. Es ist somit, was die Löhe
der Tarife betrifft, bei richtig gehandhabter Verwaltung von Befolgung des „rein
gewerblichen Standpunkts" auch seitens der Privatbahnen keine Rede. Richtig ist,
daß beim Staatsbahnsystem der Regierung eine beliebige Regelung des Tariswescns
freisteht. Sie erlangt dadurch ein überaus machtvolles Mittel, die wirtschaftlichen Ver
hältnisse des Landes zu beeinflussen, und es ist erklärlich, daß sich Strömungen geltend
inachen können, welche aus diesem Gesichtspunkte das Staatsbahnsystem namentlich als
Instrument der Handelspolitik fordern. Ist ein im Weltverkehr belangreicher Staat
einmal in dieser Richtung (mit künstlicher Hemmung des Imports und Förderung des
Exports) vorgegangen, dann mag es für andere Staaten unvermeidlich erscheinen, den
Kampf mit der gleichen Waffe aufzunehmen. Ob diese Seite im Endergebnisse, die
welttvirtschaftliche Entwicklung ins Auge gefaßt, als ein Vorzug des Staatsbahnwesens
gerühmt zu werden verdient, darüber sind die Ansichten wohl mit Recht sehr geteilt,
aber für konkrete Zeitläufte kann der Amstand für die Wahl des Eiscnbahnsystems —
ähnlich wie die Wahl des Schutzzollsystems — tatsächlich der ausschlaggebende werden.
Die Befürchtung liegt schließlich beim Staatsbahnsystem nahe, daß bei finanzieller
Bedrängnis in Erhöhung der Tarifsätze eine Einnahme für den Staatsschatz gesucht
werden könnte. Dem läßt sich indes wohl einigermaßen durch gesetzliche Kautclen vor
beugen. Eher scheint die Gefahr vorhanden, daß mit der Herabsetzung der Tarife
unter dem Drucke politischer Einflüsse (z. B. Agitationen einflußreicher Intercssenkreise,
welchen die Regierung oder die Deputierten nachgeben müssen. Popularitätsgründe)
hie und da zu weit gegangen werde. Lxempln sunt ockiosg.
6. Die politische (inkl. sozialpolitische) Seite der Frage. Der Zusammen
hang der Wirtschaft mit den übrigen Seiten des sozialen Lebens kann schließlich diesem
außerwirtschaftlichcn Momeitte einen Anteil, mitunter vielleicht sogar den hervor
ragendsten, an der Entscheidung verleihen. So kann dieselbe unter den konkreten
politischen Amständen in dem einen Lande für, in dem anderen gegen Staatsbahnen
ausfallen, weil in jenem es sich um entsprechende Stärkung des Einflusses der Regierung
handelt oder von einer solchen Besorgnisse nicht gehegt werden, während in dem andern