Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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nach dem Thronwechsel schon im Jahre 1826 sein Programm 
Nikolaus I. unterbreiten konnte. 
»Das ganze jetzt angenommene Finanzsystem — hieß 
es in diesem Programm — stützt sich auf den einfachen 
Grundsatz, daß das Volk verpflichtet ist, jährlich den zum 
Unterhalt des Staates nötigen Fonds zusammenzubringen. 
Aber die Bedürfnisse des Staates müssen ihrerseits auf 
solche Weise in Maß gehalten werden, daß deren Deckung 
nicht eine zu große Belastung und noch weniger eine Ver 
armung der Bevölkerung hervorrufe.« 1 ) Aus diesem allge 
meinen Grundsatz heraus fließen nun im weiteren die be 
sonderen Regeln, welche Kankrin in seinem Programm auf 
stellt. Die wichtigeren von ihnen sind folgende: 
1. Man solle sich mit den tatsächlichen Einnahmen 
des Staates begnügen, also neue Anleihen vermeiden, be 
sonders ausländische, und vor allem solle man sich noch 
mehr als vor Anleihen hüten Assignaten neu herauszugeben. 
Ebenso sollen neue Abgaben möglichst vermieden werden. 
Man müsse auch immer den Staatskredit im Auge behalten, 
um ihn zu erhalten und zu schonen, ohne aber zu große 
Opfer in dieser Hinsicht zu bringen. 
2. Man solle den Belasteten möglichst Erleichterungen 
verschaffen, schon existierende Einnahmequellen zu erhöhen 
suchen und andere nicht versiegen lassen. 
3. Man solle auf alle mögliche Weise den Handel, so 
wohl den inländischen als auch den auswärtigen, zu beleben 
suchen, ebenso die Entwickelung der Fabriken und aller 
Zweige der nationalen Produktion überhaupt fördern, inso 
weit hier der Einfluß des Finanzministeriums reicht. 
4. Man solle überall, wo es nur angängig ist, Miß 
bräuchen vorzubeugen suchen; überhaupt solle der Geschäfts 
gang des Ministeriums verbessert werden. 
h Bl. 1. 128
	        
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