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nach dem Thronwechsel schon im Jahre 1826 sein Programm
Nikolaus I. unterbreiten konnte.
»Das ganze jetzt angenommene Finanzsystem — hieß
es in diesem Programm — stützt sich auf den einfachen
Grundsatz, daß das Volk verpflichtet ist, jährlich den zum
Unterhalt des Staates nötigen Fonds zusammenzubringen.
Aber die Bedürfnisse des Staates müssen ihrerseits auf
solche Weise in Maß gehalten werden, daß deren Deckung
nicht eine zu große Belastung und noch weniger eine Ver
armung der Bevölkerung hervorrufe.« 1 ) Aus diesem allge
meinen Grundsatz heraus fließen nun im weiteren die be
sonderen Regeln, welche Kankrin in seinem Programm auf
stellt. Die wichtigeren von ihnen sind folgende:
1. Man solle sich mit den tatsächlichen Einnahmen
des Staates begnügen, also neue Anleihen vermeiden, be
sonders ausländische, und vor allem solle man sich noch
mehr als vor Anleihen hüten Assignaten neu herauszugeben.
Ebenso sollen neue Abgaben möglichst vermieden werden.
Man müsse auch immer den Staatskredit im Auge behalten,
um ihn zu erhalten und zu schonen, ohne aber zu große
Opfer in dieser Hinsicht zu bringen.
2. Man solle den Belasteten möglichst Erleichterungen
verschaffen, schon existierende Einnahmequellen zu erhöhen
suchen und andere nicht versiegen lassen.
3. Man solle auf alle mögliche Weise den Handel, so
wohl den inländischen als auch den auswärtigen, zu beleben
suchen, ebenso die Entwickelung der Fabriken und aller
Zweige der nationalen Produktion überhaupt fördern, inso
weit hier der Einfluß des Finanzministeriums reicht.
4. Man solle überall, wo es nur angängig ist, Miß
bräuchen vorzubeugen suchen; überhaupt solle der Geschäfts
gang des Ministeriums verbessert werden.
h Bl. 1. 128