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doch von ihm selbst dann der fiskalischen Zwecke halber
eingeführte Branntweinpacht.
Es widersprach auch seinem prinzipiellen Standpunkte
des Mittelstandspolitikers, wenn er als Finanzminister eine
großindustrielle Politik zu treiben genötigt war.
Aber ganz im Geiste seiner Auffassung von den Zielen
der Volkswirtschaftspolitik war es, wenn Kankrin immer die
Interessen der Privaten denjenigen der Staatsregierung unter
zuordnen suchte und wenn er die Industrie und die Kredit
anstalten überhaupt als fiskalische Mittel in den Händen der
Regierung betrachtete.
Die Bemühungen Kankrins im Amte des Finanzministers
waren hauptsächlich auf die Beseitigung der Defizite und
die Hebung der Staatseinnahmen gerichtet, sowie auf die
Reform des Geldwesens. Hier hat Kankrin tatsächlich große
Verdienste aufzuweisen und hier liegt die größte Bedeutung
Kankrins als eines Staatsmannes.
Daß er es nicht verstand durch tiefergreifende innere
Reformen, besonders in dem Abgabenwesen, sein Werk auf
eine festere Basis zu stellen, und daß dann sein ganzes
Werk in Brüche ging, daran hat Kankrin wahrlich nicht
allein schuld. Denn zugestanden, daß auch innere Mängel
des Kankrinschen Finanzsystems bei seinem Zusammen
bruche das ihrige beigetragen haben, so kann man jedoch
unmöglich leugnen, daß die größte Schuld dabei dem Staats
regime zugemessen werden muß, was ja der Krim-Krieg
auch äußerlich am deutlichsten bezeugte.