174 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
leidet hiedurch Zinsverlust und alle Nachteile längerer Umsatzdauer.,
Daher überlassen große Fabriksunternehmungen die Vertriebstätig-
keit dem Warenhändler, der den Verkauf entweder für eigene Rech-
nung oder als Kommissionär oder Agent für fremde Rechnung
besorgt.
B. Das Kommissionsgeschäft.
Das Kommissionsgeschäft wird sowohl für sich allein als auch
mit dem Eigenhandel oder dem Agenturgeschäfte (s. den nächsten
Abschnitt) in mehr oder weniger ausgedehntem Maßstabe betrieben.
Seinem Gegenstande nach. kann man es einteilen in das Waren-
und in das Bankkommissionsgeschäft; das erstere scheidet sich
wieder in den kommissionsweisen Wareneinkauf und den kom-
missionsweisen Warenverkauf,
A. Der kommissionsweise Wareneinkauf entwickelt sich
auf allen jenen Plätzen, die als Bezugsquellen gewisser Produkte
Bedeutung besitzen; er wird daher namentlich in Hafenorten als
den Stapelplätzen der. Welthandelsartikel, aber auch in den übrigen
Handels- und Verkehrszentren viele Kaufleute beschäftigen. Diese,
mit großen Platz- und Warenkenntnissen ausgerüstet, sind in der
Lage, für ihre Kommittenten, deren Wünsche und Bedürfnisse sie
genau kennen, die richtigen Waren zu den günstigen Bedingungen,
die ein großer Markt bietet, einzukaufen. So befindet sich an allen
großen Hafenplätzen Europas eine große Anzahl von Kommissions-
häusern, die für die Fabrikanten und Händler im Innern des Landes
den kommissionsweisen Einkauf der aus den anderen Weltteilen
einlangenden Rohstoffe (Kaffee, Baumwolle, Reis, Gewürze usw.)
besorgen.
Die Einkaufsrechnung oder Faktura, die der Kommissionär nach erfolgter
Ausführung seinem Kommittenten erteilt, enthält nebst dem Einkaufsbetrag
der Ware die Spesen und Auslagen des Kommissionärs sowie seine Provi-
sion, die von dem um die Spesen vermehrten Warenbetrag berechnet wird.
Der Einfachheit halber geben europäische Kommissionäre zuweilen eine
Nettoprovision auf, in der dann sämtliche Spesen enthalten sind,
B. Der kommissionsweise Warenverkauf ist von Be-
deutung in jenen Rohprodukten, die in den Auktionen der großen
Stapelplätze zum Verkauf gestellt werden. Bei den großen Auktionen
in London und anderen englischen Plätzen ist der selling broker,
der die Auktion veranstaltet, Verkaufskommissionär des Kigners
der Ware, der ihm hiefür die Brokerage vergütet. Der großen Be-
deutung dieses Großhandels hat die englische Gesetzgebung durch
Schaffung einer besonderen Regelung der Rechte und Pflichten des
Faktors Rechnung getragen (s. S. 167). Hingegen ist in Industrie-
artikeln die Errichtung von Konsignationslagern weniger beliebt;
die Festlegung großer Warenmengen an bestimmten Orten und Ab-