Object: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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neue Formen in der Organisation der nationalen Kräfte zu finden, 
sind überall gescheitert. 
Es haben nur die Bünde und Organisationen nam— 
hafte Erfolge auf diesem Gebiet errungen, die sich über 
alle Hemmungen der Vergangenheit hinweg zu einer 
neuen Lebensordung bekannten. 
Weil aber der jungdeutsche Kämpfer in jener neuen Lebens— 
ordnung, die für ihn mit dem Worte „Bruder“ begann, die Grund— 
lagen gesunder Kräfteentfaltung erblickte, setzte er ganz naturgemäß 
diese Erfahrung seines jungdeutschen Erlebnisses in die Forderung 
nach der Volksgemeinschaft für den Staat der Zukunft um. 
In der Bruderschaftsbildung erlebte der Jung— 
deutsche sein Schulbeispiel für die Gliederung einer 
aufbaufähigen und werteschaffenden Gemeinschaft. Er 
lernte die Gefahren kennen, die die Gemeinschaft von 
innen und außen bedrohen. 
pflichtvergessenes Spießertum, dünkelhaftes Pharisäertum, Selbst— 
sucht und Oberflächlichkeit waren die täglichen Feinde, mit denen der 
jungdeutsche Meister und Bruder ringen mußte, um seine Gemein— 
schaft zu erhalten. Die Erfahrungen dieses Kampfes haben die Forde— 
rung nach der Verankerung jener einen Zwangspflicht im Volksstaat 
geboren, die in der Teilnahme am staatsbürgerlichen Gemeinschafts- 
leben verankert ist. Die Erfahrung, die auf diesem Gebiet des 
Ringens um die wahre Gemeinschaft jedem Jungdeutschen aus dem 
Schulbeispiel des Ordenskampfes zuteil geworden ist, ist am besten 
durch die im Jungdeutschen Orden gebräuchlich gewordene Lehre 
ausgedrückt: 
„Werft Deutsche aller Stände, alt und jung, arm 
und reich in einen Topf, schüttelt sie ordentlich durch— 
einander und setzt darüber den Deckel der Pflicht, dann 
treten die Gegensätze zurück, und was emporsteigt, ist 
das ewig gleiche deutsche Bekenntnis des Willens zum 
gemeinsamen Dienst an den Brüdern.“ 
Der Jungdeutsche Orden lernte die ungeheure Macht der ideellen 
Bindung im Gemeinschaftsleben kennen. Es war darum eine natür— 
liche Folge, daß er diese Macht zum Fundament des Volksstaates 
1973
	        
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