Full text: Die Kartellierung in der Brau-Industrie

Einleitung. 
Kapitel 1. 
Begriff und Einteilung der Kartelle, 
Abgrenzung von ähnlichen Wirtschaftsgebilden. 
Die Organisation der gewerblichen Unternehmer zer 
fällt nach Kr u eg er 1 ) in freie Verbände einerseits und halb 
amtliche und Zwangsorganisationen andererseits. Die ersteren 
zerfallen wiederum in drei Unterabteilungen, nämlich: 
1. Fach-, Zweck- und Zentralverbände zur Vertretung 
allgemeiner Berufsinteressen. 
2. Arbeitgeberverbände zur Wahrnehmung der un 
mittelbaren Interessen der Arbeitgeber gegenüber denen 
der organisierten Arbeiterschaft. 
3. Konventionen und Kartelle zur Erlangung unmittel 
barer wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder gegen 
über gewerblichen Produzenten oder gegenüber 
Konsumenten. 
Nur mit den letzteren beschäftigt sich die vorliegende 
Arbeit und zwar vom Standpunkt des Braugewerbes. Ein 
Beispiel für die erstgenannte Gruppe wäre der Deutsche 
Brauerbund, E. V. in Berlin-Charlottenburg, dessen Zweck 
;n der „Wahrung der Interessen des Braugewerbes“ (§ I der 
Satzung) besteht. Die 2. Gruppe der Arbeitgeberverbände 
’) Dr. H. E. Krueger, Historische und kritische Untersuchungen über die freien 
Interessenvertretungen. 
Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. 
Bd. 32 b, 1908, S. 356.
	        
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