Einleitung.
Kapitel 1.
Begriff und Einteilung der Kartelle,
Abgrenzung von ähnlichen Wirtschaftsgebilden.
Die Organisation der gewerblichen Unternehmer zer
fällt nach Kr u eg er 1 ) in freie Verbände einerseits und halb
amtliche und Zwangsorganisationen andererseits. Die ersteren
zerfallen wiederum in drei Unterabteilungen, nämlich:
1. Fach-, Zweck- und Zentralverbände zur Vertretung
allgemeiner Berufsinteressen.
2. Arbeitgeberverbände zur Wahrnehmung der un
mittelbaren Interessen der Arbeitgeber gegenüber denen
der organisierten Arbeiterschaft.
3. Konventionen und Kartelle zur Erlangung unmittel
barer wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder gegen
über gewerblichen Produzenten oder gegenüber
Konsumenten.
Nur mit den letzteren beschäftigt sich die vorliegende
Arbeit und zwar vom Standpunkt des Braugewerbes. Ein
Beispiel für die erstgenannte Gruppe wäre der Deutsche
Brauerbund, E. V. in Berlin-Charlottenburg, dessen Zweck
;n der „Wahrung der Interessen des Braugewerbes“ (§ I der
Satzung) besteht. Die 2. Gruppe der Arbeitgeberverbände
’) Dr. H. E. Krueger, Historische und kritische Untersuchungen über die freien
Interessenvertretungen.
Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft.
Bd. 32 b, 1908, S. 356.