Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

4. Titel: Draufgabe. Vertragsftrafe, Vorbemerkungen. 55 336, 887. 205 
ein {oll, Sn Zweifel ijt dies aber nach Abf. 2 dieles RBaragraphen nicht. anzunehmen. 
1 baren Def, I die SEIEN Reugeld jei, muß einen hierauf gerichteten 
n Der Vertragichließenden beweifen. , 
Sehe den A eDeTE de8 Rücktritt3 gegen ben eines NengeTDe8 1.8 0: 
5 . AI Draufaahe fanız jeder Gegenftand Cetmwma8) gegeben werden. SM er 
Segel wird zwar ei Gegeben, e8 fönnen aber en andere SR aud odeTuNOEN 
te al8 Draufgabe übertragen werden. Plan Bem. 4, Scohollmeyer Dem. 2 (die 
üheren Auflagen enthielten einen Yrrium bezüglich der Anfiht Schollmeyer8), Enneccerus 
4/5. Yufl, 1,26. 89. N. M. onfdheinend Dertmanit Ben. 5 zu $ 336, der einen innen 
ölig wahrnehmbaren Vorgang („Geben“) fordert. Allerdings hatte die Draufgabe des 
Altern beutfchen Necht3 diefjen Gbaralter. Die Terminologie des BOB. ipricht jedoch 
afür, daß an diefer rein fyumboliichen Bedeutung der Draufgabe nicht mehr feitzubalten ft. 
8 Regelmäßig wird freilich die Draufgabe durch förperlihe Mebergabe, Tradition 
® 929 Saß 1) vollzogen. Zuläffig Hit aber auch Nebergabeerfaß durch traditio brevi manı 
® 929 Sag 2) und fo constitutum possessorium ($ 930). Bol. Plane Dem. 4 zu 
& 336, Dernburg 8 99 Nr. 4. A, M. Dertmann Bem. 5 zu $ 336. Verf, der früher im 
Sandiommentar (Kublenbect, Handiomm. 3. BOB, I Bem. 1 zu & 336) lich der N 
ben AUnficht angelehlofien hatte, gibt diefe Anficht auf. Das BGB. gebraucht den Aus- 
Yu „geben“ mehrfach in einent weitern Sinne als demjenigen von „übergeben“. u 
f Keinenfall8 jedoch ijt das Verfprechen, etwas al8 Draufgabe geben zU wW 0 ben 
Dee einer Annahme fchon al8 Draufgabe zu beurteilen, vielmehr ein (Hagbarer) Bor“ 
aa. 
4. Wenn, was die Regel bildet, ein förperlicher Gegenftand (Sache) al8 Draufgabe 
Segeben ift, fo wird der Cmpfünger Eigentümer der legtern, Er Da alfo duch 
et Verbrauch derfelben feine Unterfchlagung im Sinne des S& 246 StB. Der dem 
eber nach 8S 337, 338 zuitehende Anfpruch_auf Rückgabe ijt nur ein obfigatorifdher. 
B Entiprechend wird bei Bollzug einer Draufgabe durch Abtretung einer Ph DE 
Seltellung eine8 jonjtigen Kecht3 der „Empfänger“ Gerjenige, dem daS echt beitellt, Die 
Öorderung abgetreten wird) fjofort mit der Abtretung, eitellung der Berechtigte, aud bei 
ee arrha pacto imperfecto (Borbem. IN. ird der Vertrag rückgängig vder von 
En derein nicht perfeft, fo ift die Draufgabe zurücdzugeben, eventuell nach den Grund- 
Lisen der ungerechtfertigten Bereicherung (S& 812 {f.), c8 jei denn, daß € fih um ein 
qeugeld handelte vugl. & 337 Abi. 2) bzw. daß bei arrha pacto imperfecto bie tatfächliche 
mutung (praesumptio facti) nach Sorbem. IL zutrifft. 
8 387. 
Die Draufgabe i{t im Zweifel auf die von dem Geber gefhuldete Leijtung 
\Nzurechnen oder, wenn Dies nicht geichehen fann, bei der Srfüllung des Vertrags 
Mrüczugeben, 
Wird der Vertrag wieder aufgehoben, [0 ijt die Draufgabe zurüczugeben. 
&. I, 418; IL. 289; II, 381. vw 
‚x, I. Draufgeld a3 Vorfchuß bei Erfüllung des Vertrags (Anrednung): So1etl 
a ein tige OT ber Mn a ofichenden anzunehmen ift, wird die Drautfgabe nicht 
Si Bugabe zu der gejhuldeten Leiltung, fondern aß Borfchuß auf Ddiefelbe rm 
x te {ft Deshalb bei Ser Srfülung des Vertrags auf die von Geber gefuldete Seiftung 
enrechnen oder, wenn dies nicht gefhehen kann, weil Gegenftand Der Draufgabe und 
gern {fand der Leiftung nicht gleichartig find, urüczugeben. Huch hier kann ein etwa 
geehender Orisgebraucdh als  elenungsbebelf Für Die ESrforichung des VarteimillensS 
Tücfichtiat werden. Val. Bem. 1 zu S 3386. 10825 
v So {dOreibt 3. B. auch die preußilche Gefindeordnung vom 8, November N 0 i 
Me daß der jogenannte Dingpfennig auf den Lohn angerechnet werden a a 
9 daS Gegenteil vielfadh gewohnheitsrechtlih üblich. Under3 auch das bayr. U & A 
Bett 15—31. Val. Bem. 5 zu S 338. Vielfach bringt die Merkehräfitte und } Ne 
ie vecht e8 auch mit {iOh, Daß eine nicht anrechenbare Draufgabe, z. SB. ein Iüng ers 
Obungsring, Trauring) nicht zurücgegeben wird bei Erfüllung des Serra LOTLE 
Bd ne ner Draufgabe wird vielfadh als „Angelo“ bezeichnet. Sal. HET. 
+58 S. 27. | 
2, Abi. 2, Rü ar bet Aufhebung des Vertrags: Wird der Ber 
trag wied el SE e8 A hulden eine8 der Bertrag{hließenden, fei 
X aus Berichulden des Empfänger8 der Draufgabe, jo ijt die Draufgabe En 
UT wenn der Geber die Wiederaufhebung DeS BertragS verfchuldet hat, darf der
	        
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