Object : Der Wald und seine Arbeiter

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Das  Organisationsverhältnis  vor  und  nach  dem  Kriege.
Das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit,  wie  es  feit  Jahrzehnten  unter  der
Arbeiterschaft  in  den  verschiedenen  Berufen  zu  verzeichnen  ist,  fehlte  bis  zum
Kriege  den  Waldarbeitern  fast  vollständig.  Es  lag  dieses  daran,  weil  die  Waldarbeiter ­
  nicht  in  großen  Massen  zusammenarbeiten.  Auch  die  Tatsache,  daß
ein  wesentlicher  Teil  der  Beschäftigten  meistens  nur  im  Winter  zur  Forstarbeit
kommt,  hat  viel  dazu  beigetragen.
Die  Landwirtschaft  stellt  im  Winter  die  meisten  Arbeitskräfte  in  der  Forst.
In  Bayern  waren  von  74656  Personen  37  857  Personen  oder  51  Prozent
landwirtschaftliche  Kleiugütler,  die  im  Sommer  ihre  eigene  Wirtschaft  besorgen.
In  Baden  waren  in  den  Domänenwaldungen  im  Jahre  1910  11610  Personen
beschäftigt,  unter  denen  sich  7465  Landwirte  und  2029  Tagelöhner  befanden.
Diese  Gruppen  waren  schwer  für  die  Organisation  zu  gewinnen.  Eine  große
Zahl  der  Arbeiter  stellen  im  Winter  die  Bauberufe  (Maurer  und  Zimmerleute).
Diese  letzteren  betrachten  die  Winterarbeit  als  Notstandsarbeit  und,  obwohl  sie
ihrein  Verbände  angehören,  kümmern  sie  sich  bei  der  Forstarbeit  sehr  wenig  um
denselben.  Die  ständigen  Arbeiter  fühlten  sich  zum  Teil  als  Staatsbeamte  und
getrauten  sich  aus  Angst  vor  dein  Oberförster  nicht  in  den  Verband  einzutreten.
Für  die  Herren  Waldbesitzer  und  Oberförster  waren  dies  goldene  Zeiten.
Durch  die  Bevorzugung  einzeliter  Arbeiter  und  Rotten  bei  der  Bergebnng  der
Akkordarbeiten  wurde  die  Uneinigkeit  unter  den  Arbeitern  gefördert.  Der  Neid
der  Arbeiter  untereinander  spielte  eine  große  Rolle.  Jeder  versuchte,  sich  bei
dem'Oberförster  in  ein  gutes  Licht  zu  stellen,  indem  der  Nebenkollege  angeschwärzt ­
  wurde.  Wehe  dem  Arbeiter,  der  einmal  eine  Arbeiterzeitung  mit  zur
Arbeit  nahm  oder  sich  erlaubte,  eine  Versammlung  zu  besuchen.  Der  gestrenge
Herr  Oberförster  hätte  sofort  eine  Strafe  oder  die  Entlassung  verfügt.  Die
Bestimmungen  der  Arbeitsordnungen  für  Waldarbeiter  gaben  den  Herren  ja
das  Recht  dazu.  Wir  wollen  den  betreffenden  Paragraphen  aus  der  Arbeitsordnung ­
  der  Sächsischen  Staatsforstreviere  aus  dem  Jahre  1907  hier  anführen:
„ß  2.  Allgemeine  Pflichten.
Der  Waldarbeiter  hat  jederzeit  die  Treue  gegen  König  und  Vaterland,  ,
den  Gehorsam  gegen  Gesetz  und  Obrigkeit  zu  wahren.  Von  der  Teilnahme
an  ordnungsfeindlichen  Bestrebungen  und  Vereinen  hat  er  sich  fernzuhalten,  i
Er  muß  sowohl  in  seiner  Berufsarbeit  wie  in  seinem  bürgerlichen  Leben  j
stets  einen  ordentlichen,  sittlichen  und  ,  nüchternen  Lebenswandel  führen,  sich  i
ehrlich,  fleißig  und  treu  erweisen,  ein  den  Nutzen  des  Staates  förderndes
lind  gegen  seine  Kameraden  verträgliches  Verhalten  zeigen  und  bei  allen  ihm  !
übertragenen  Arbeiten  pünktlich  und  genall  die  erhalteneil  Vorschriften  befolgen."  -
Ferner  heißt  es  im  8  23  derselben  Arbeitsordnung:
„Ohne  Einhaltung  der  Kündigungsfrist  kann  ein  Waldarbeiter  entlassen  j
werden,  wenn  er  Mitarbeiter  zum  Ungehorsam  oder  zu  strasbaren  Hand-  <
lungen  der  in  Ziffer  1  uild  4  gedachten  Art  verleitet  oder  zu  verleiten  ve»  f
sucht  hat."
Preußen  durste  ja  bei  der  Rechtlosmachung  der  Arbeiter  nicht  fehlen.  In
der  Hanordnung  fiir  den  Regierungsbezirk  Erfurt  heißt  es  im  §  4:
            
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