Full text : Der Wald und seine Arbeiter

11

Interesse  des  gesamten  Volkes  geschieht.  Der  Wald  würde,  im  öffentlichen
Besitz  befindlich,  weit  größere  Erträge  bringen.  Der  Privatbesitz  wird  immer
viel  mehr  den  persönlichen,  augenblicklichen  Vorteil  im  Auge  haben,  als  wie
der  Staat  oder  die  Gemeinde.  Soll  der  Wald  vorteilhaft  in  seiner  Ertragfähigkeit ­
  ausgenutzt  werden,  so  bedarf  er  ein  ganzes  Menschenalter  und  darüber ­
  hinaus  der  Pflege  und  Wartung.  Erst  in  solchen  großen  Zwischenrämnen
wird  er  die  reichste  Ernte  an  Holz  bringen  können.
Am  sichersten  ist  der  Wald  vor  frühzeitigen  Eingriffen  geschützt,  wenn  er
im  Besitz  der  öffentlichen  Körperschaften  sich  befindet.  Diese  sind  der  Allgemeinheit ­
  gegenüber  verantwortlich,  während  der  Privatbesitzer  den  Wald  zn
seinem  persönlichen  Vorteil  auszubeuten  in  der  Lage  ist.  Aber  auch  aus
anderen  Gründen  halten  wir  die  Verstaatlichung  der  Waldungen  für  notwendig.
Wir  stehen  grundsätzlich  auf  dem  Standpunkt,  daß  alle  Bodenschätze  unseres
Vaterlandes  dem  gesamten  Volke  gehören  und  alle  Gewinne,  die  daraus  gezogen ­
  werden,  ebenfalls  zum  Vorteil  der  Gesamtheit  verwendet  werden  müssen.
Es  ist  ungerecht,  wenn  Jahr  für  Jahr  von  einzelnen  Besitzern  Riesengewinne
aus  den  deutschen  Wäldern  gezogen  werden.  Diese  unsere  Ansicht  wird  auch
von  vielen  Forstleuten  und  Wissenschaftlern  geteilt.
In  dem  Heft  3  „Das  neue  Thüringen",  Aufgaben  der  Thüringer  Forstwirtschaft ­
  von  H.  Hornschu  und  K.  Redslob,  Erfurt  1919,  finden  wir  folgende
Ausführungen:
„So  hat  der  Wald  neben  seiner  Hauptaufgabe  in  wirtschaftlicher  Beziehung,
nämlich  der  Erzielung  von  wirtschaftlichen  Produkten,  die  der  Befriedigung
menschlicher  Bedürfnisse  dienen,  äuch  Aufgaben  hygienischer,  geistiger  und  seelischer ­
  Art  zu  lösen,  so  daß  die  Frage,  welche  Art  der  Bewirtschaftung  und
Verwaltung  der  Wälder  im  volkswirtschaftlichen  Sinne  die  beste  ist,  die  Allgemeinheit ­
  im  weitesten  Sinne  angeht,  wie  sie  ja  auch  geschichtlich  schon  lange
einen  wesentlichen  Teil  unseres  Wirtschaftslebens  berührt.  Die  seit  Ende  des
achtzehnten  Jahrhunderts  sich  geltend  machende  moderne  Staatsidee  sowie  die
großen  politischen  Umwälzungen  zu  Beginn  des  neunzehnten  Jahrhunderts  veränderten ­
  den  Besitz  am  Wald  insofern,  als  ein  Teil  der  landesherrlichen  Forsten,,
die  Kirchen-,  Kloster-  und  Markwaldungen  in  den  Staats-  oder  Gemeindebesitz
übergingen,  weil  zur  Erfüllung  der  volkswirtschaftlichen  Aufgaben  Staat  und
Gemeinde  besser  geeignet  erschienen  als  Privatbesitzer,  bei  denen  die  Forstwirtschaft ­
  oft  zugunsten  anderer  Erwerbszweige,  namentlich  der  Landwirtschaft,  zurückstehen ­
  mußte.  ,  Diese  Entwicklung  des  Uebergangs  der  Waldungen  in  den
öffentlichen  Besitz  entspricht  der  Auffassung,  daß  der  Besitz  am  Wald  zum
Wohle  der  Allgemeinheit  dem  Staat  oder  den  Gemeinden  zukommt.  Ich  verweise ­
  hier  nur  auf  die  Ausführungen  eines  uin  den  Forstberuf  in  hohem  Maße
verdienten  Lehrers  der  Forstakademie  zu  Eberswalde,  Dr.  Schwappach,  der
schon  vor  20  Jahren  daraus  hinwies,  daß  „die  Eigentümlichkeit  der  Forstwirtschaft, ­
  die  mit  langen  Zeiträumen  rechnen  muß  und  deshalb  hauptsächlich  für
die  Formen  des  Großbetriebes  geeignet  ist,  zum  Uebergang  des  Waldbesitzes
in  das  Eigentum  von  Persönlichkeiten  von  ewiger  Dauer,  namentlich  des
Staates,  dränge".
In  seinem  Buche  „Die  Sozialisierung",  Tübingen,  Verlag  der  H.  Langfischen ­
  Buchhandlung,  1919,  sagt  Karl  Bücher  über  die  Verstaatlichung  des  Waldes
folgendes:
„Aber  ich  gehe  einen  Schritt  weiter.  Ich  rechne  zu  den  Bodenschätzen  auch
die  Waldbedeckung  unseres  Vaterlandes  und  empfinde  es  als  schwere  Verkennung ­
  des  historischen  Rechtes,  wie  auch  als  einen  Verstoß  gegen  das  Gemeindewohl, ­
  daß  47  Prozent  der  Waldungen  im  Deutschen  Reiche  heute  Privateigentum ­
  sind.  Sie  gehören  ihrer  Natur  nach  in  öffentlichen  Besitz,  sei  es  des
Staates,  sei  es  der  Gemeinden.  Viele  sind  auch  diesem  öffentlichen  Besitz  nur
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.