Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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dingungen  im  gleichem  Umfange,  wie  in  Strafsachen  die  Staatskasse.
Bei  weiterer  Entfernung  des  Aufenthaltsortes  der  geladenen  Personen ­
  ist  denselben  auf  Antrag  ein  Vorschuß  zu  bewilligen.
Die  Hinterlegung  der  gesetzlichen  Entschädigung  für  Personen,
welche  von  dem  Angeklagten  unmittelbar  Leladen  sind,  erfolgt  bei
dem  Schriftführer  des  Vorstandes.
_§  58.
Ausfertigungen  und  Auszüge  der  Urteile  des  Ehrengerichtes  sind
von  dem  Schriftführer  des  Vorstandes  zu  erteilen.
8  59.
Die  Ausschließung  aus  der  Kammer  tritt  mit  der  Rechtskraft  des
Urteils  ein.  Dieselbe  wird  von  dem  Schriftführer  des  Vorstandes
unter  Mitteilung  einer  mit  der  Bescheinigung  der  Vollstreckbarkeit ­
  versehenen  beglaubigten  Abschrift  der  Urteilsformel  derjenigen
Stelle,  die  den  verurteilten  vereidigt  hat,  und  dem  zuständigen
Oberlandes-  resp.  Landgericht  mitgeteilt.  Die  Löschung  des  verurteilten ­
  Sachverständigen  in  der  Liste  der  vereideten  Sachverständigen
muß  hierauf  ohne  Weiteres  erfolgen.
8  60.
Geldstrafen  fließen  zur  Kasse  der  Kammer.
Die  Vollstreckung  der  eine  Geldstrafe  aussprechenden  Entscheidung ­
  erfolgt  auf  Grund  einer  von  dem  Schriftführer  des
Vorstandes  erteilten,  mit  der  Bescheinigung  der  Vollstreckbarkeit
versehenen  beglaubigten  Abschrift  der  Entscheidungsformel  nach  den
Vorschriften  über  die  Vollstreckung  der  Urteile  in  bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten.
Dasselbe  gilt  von  der  Vollstreckung  der  die  Kosten  festsetzenden ­
  Verfügung.
Die  Vollstreckung  wird  von  dem  Schriftführer  des  Vorstandes
betrieben.
            
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