Object: Kann das Geld abgeschafft werden?

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heit nur gegen seinen Mißbrauch richten. Und es taucht hier die 
neue Frage auf: Kann man den privatwirtschaftlichen 
Mißbrauch, die einzelwirtschaftliche Herrenrolle des 
Geldes beseitigen, ohne seine Dienstleistungen als ge- 
sellschaftswirtschaftliches Hilfsmittel aufzugeben? Oder 
sind diese beiden Bedeutungen wesensnotwendig und daher auch 
praktisch untrennbar miteinander verknüpft? Auch dieses Problem 
darf im folgenden nicht außer Acht gelassen werden. 
Sogleich erheblich wird die Erweiterung unserer Frage- 
stellung für die Gliederung der folgenden Untersuchungen. Da 
diese in der Form einer Prüfung der bedeutsamsten Pläne zur 
geldlosen Wirtschaft durchgeführt werden sollen, so gilt es nach 
dem eben Gesagten, alle die Vorschläge, die nur die Übelstände 
im Geldverkehr beseitigen ‘sollen, von den auf seine gänzliche 
Aufhebung abzielenden Bestrebungen zu trennen. Die letzteren, 
welche grundsätzlich eine geldlose Wirtschaft fordern, werden hier 
zuerst behandelt werden, sodann erst die Versuche, nur die einzelnen 
Formen privatwirtschaftlichen Mißbrauchs zu beseitigen. Ist näm- 
lich — erste Gruppe — die Absicht der völligen Aufhebung 
der Geldwirtschaft, auch im gesellschaftstechnischen Sinne, nicht 
zu bezweifeln, so liegt das Problem noch ziemlich einfach: Wird 
bei einer Ausführung der betreffenden Pläne das Geld wirklich 
beseitigt, nicht bloß die historische Erscheinungsform gewechselt? 
Und gestaltet sich der dann folgende geldlose Austausch der 
Güter und Dienste zweckmäßiger, „wirtschaftlicher“ als in der 
Geldwirtschaft? Bei der zweiten Gruppe von Reformvorschlägen, 
die nur dem Mißbrauch des Geldes entgegenwirken wollen, ver- 
mehren und verschlingen sich die Fragen: Zieht die teilweise Ein- 
schränkung der Geldwirtschaft — wenn auch nur des privatwirt- 
schaftlichen Gebrauchs — nicht mit Notwendigkeit doch schließlich 
den gänzlichen Ausschluß des Geldes nach sich? Erfüllt z. B. das 
Geld noch seine gesellschaftstechnische Aufgabe als allgemeines 
Umtauschmittel, wenn die Einzelwirte in seinem Gebrauch grund- 
sätzlich beschränkt sind, und verliert es mit dem Aufhören der 
Umtauschmittelfunktion nicht wiederum die Eignung zum General- 
nenner der marktwirtschaftlichen Wertschätzungen? Sind nicht alle 
Funktionen des Geldes, ob gesellschafts- oder einzelwirtschaftlich, 
ob zu seiner Dienerrolle oder Herrenrolle gehörig, so eng mit- 
einander verknüpft, daß nur eine davon gestrichen zu werden 
braucht, um alle zu beseitigen? Die Beantwortung dieser schwieri- 
geren Fragen, die erst bei der zweiten Gruppe der Vorschläge
	        
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