Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Monograph

Identifikator:
1002734533
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-15765
Document type:
Monograph
Author:
Schloesser, Robert http://d-nb.info/gnd/117329711
Title:
Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung
Place of publication:
Mannheim
Publisher:
J. Bensheimer
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (217 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Güterverteilung der Konsumgenossenschaften
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Einführung
  • Zweites Kapitel. Die Güterbeschaffung der Konsumgenossenschaften
  • Drittes Kapitel. Die Güterverteilung der Konsumgenossenschaften
  • Viertes Kapitel. Entwicklungstendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten

Full text

176 
wandt, in dem die abgelieferten Marken in der festgesetzten Höhe 
bis zum Jahresschlüsse aufbewahrt werden. Die Zahl der gefüllten 
Markenbeutel müssen mit der Anzahl der erteilten Quittungen über 
einstimmen. Als Quittung wird meist entweder ein Schein (Rück 
vergütungsschein) oder eine Marke in der Höhe des abgelieferten 
Markenbetrags gegeben. Die Quittungsscheine bzw. Quittungsmarken 
werden von den Mitgliedern am Ende des Rechnungsjahres in der 
Abgabestelle oder im Kontor abgeliefert — der Verein führt darüber 
eine Notiz, die Rückvergütungsliste —, worüber wiederum 
nach Prüfung der Beträge in vielen Vereinen Quittung erteilt wird?) 
Diese letzte Quittung dient den Mitgliedern als Ausweis bei der Aus 
zahlung der Rückvergütung. In manchen Vereinen werden Quit 
tungsscheine und Quittungsmarken erst am Tage der Auszahlung 
abgeliefert; ein nochmaliges Quittieren bleibt dann erspart. 
Die Auszahlung der Rückvergütung selbst erfolgt entweder 
im Zentralbureau oder wie bei fast allen größeren Vereinen in den 
Abgabestellen. Damit der Andrang an einzelnen Tagen nicht zu 
stark wird, werden die Mitglieder nach ihren Nummern oder nach 
dem Alphabet ans die verschiedenen Auszahlungstage verteilt. In 
Zeiten, wo der Verkehr in den Abgabestellen, wie z. B. an Sams 
tagen oder in den Abendstunden, sehr stark ist, findet in der Regel 
keine Auszahlung statt. Die Auszahlungstermine werden am Schluß 
des Geschäftsberichts bekanntgegeben. — Die ganze Rückvergü 
tung gelangt nur dann zur Auszahlung, wenn der Geschäftsanteil 
des Mitgliedes voll eingezahlt ist, andernfalls wird ein Teil oder 
auch der gesamte Rückvergütungsbetrag dem Geschäftsanteil zuge 
schrieben. Nicht abgehobene Rückvergütungen werden den 
Mitgliedern gutgeschrieben oder es wird ein letzter Auszahlungs 
termin angegeben, an dem die Rückvergütung verfällt. 
Im Jahre 1913 wurde in den deutschen Konsumgenossenschaften 
über 50 Millionen Mark an Rückvergütung ausbezahlt. In der 
Regel findet die Auszahlung der Rückvergütung bei Beginn des 
2 ) Da, wie wir schon sahen, Marken nur in bestimmten Beträgen (in 
der Regel 20 M.) gegen Quittungsscheine bzw. Quittungsmarken eingetauscht 
werden können, so muß notwendigerweise am Schlüsse des Jahres fast immer 
ein nicht abgelieferter Markenrest bleiben. Es muß deshalb in diesem Falle 
eine Ausnahme gemacht werden, indem man gestattet, die restierenden Marken, 
so wie sie sind, abzuliefern, oder indem man sie gegen kleinere Quittungs- 
scheine einlöst. Sehr häufig hilft man sich aber damit, daß man den Mit 
gliedern gestattet, die restierenden Marken im nächsten Jahre mit anderen 
Marken zusammen gegen Quittungsscheine oder -marken einzutauschen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Schragen Der Gilden Und Aemter Der Stadt Riga Bis 1621. Häcker, 1896.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.