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Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Bibliographic data

fullscreen: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Monograph

Identifikator:
1002734533
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-15765
Document type:
Monograph
Author:
Schloesser, Robert http://d-nb.info/gnd/117329711
Title:
Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung
Place of publication:
Mannheim
Publisher:
J. Bensheimer
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (217 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Kapitel. Entwicklungstendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Einführung
  • Zweites Kapitel. Die Güterbeschaffung der Konsumgenossenschaften
  • Drittes Kapitel. Die Güterverteilung der Konsumgenossenschaften
  • Viertes Kapitel. Entwicklungstendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten

Full text

tum hinweisen. Man sagt, daß die höheren Schichten niemals An 
hänger der Konsumgenossenschaftsidee werden würden. Sie würden 
sich niemals dem Schematismus der konsumgenossenschaftlichen 
Gütervermittlung anpassen. Sie seien materiell zu gut ge 
stellt, um sich irgendeinem Zwang zu unterwerfen. Selbst Kauf 
mann sagt, daß manche „so gut situiert sind, daß die kleinen wirt 
schaftlichen Vorteile, die ihnen die konsumgenossenschaftliche Organi 
sation bringen kann, für sie keine Rolle spielen."^) 
Sind es aber wirklich nur kleine wirtschaftliche Vorteile, die 
sich den höheren Schichten in der konsumgenossenschaftlichen Güter 
vermittlung bieten? Die Vorteile sind gerade groß genug, um einen 
Reichen von der Bedeutung, die die Konsumgenossenschaft auch für 
ihn hat, überzeugen zu können. Die Konsumgenossenschaften wollen 
nicht nur Güter zu niedrigen Preisen verschaffen, sondern vor allem 
auch einwandfreie Güter. Ein hoher Preis zeugt nicht im 
mer für die Güte eines Artikels und schließt eine Fälschung nicht 
aus und noch viel weniger eine unsaubere Behandlung des Artikels. 
Zudem reichen die Warenkcnntnisse des Käufers selten so weit, daß er 
eine Ware genau beurteilen kann, er ist vielmehr ganz auf die Willkür 
des Verkäufers angewiesen. Heute gibt es schon einen gr'oßen Teil 
der untersten Volksschichten, die einwandfteiere Bedarfsgüter kon 
sumieren als die oberen Schichten. Ich denke z. B. an konsum- 
genossenschaftliche Bäckereicrzeugnisse, die in Musterbetrieben her 
gestellt werden, und an die Fabrikation der Zigarren durch die Groß 
einkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine, die die in dieser In 
dustrie so sehr verbreitete Heimarbeit nicht zuletzt im Interesse der 
Konsumenten ausgeschaltet hat. Es ist ja auch nichts natürlicher — 
man kann das nur immer wiederholen —, als daß die Konsumenten 
interessen in einer Konsumentenorganisation in jeder Beziehung ge 
wahrt bleiben. Fälschung, Verunreinigung usw. würden unsinnig 
sein, der Konsument würde sich damit selbst betrügen. Wenn da 
die soziale Oberschicht nicht zurückbleiben will, ist sie wohl oder 
übel gezwungen, sich als Konsument in irgendeiner Form zu or 
ganisieren. Bis heute fehlt noch der Apostel, der den höheren Ge 
sellschaftsschichten verkündet, daß auch sie sich nicht abschließen dür 
fen von der Welt des organisierten Konsums. Aber das ist wohl 
nur eine Frage der Zeit. In einzelnen deutschen Städten besteht 
heute schon der Anschluß der Oberschicht an die Konsumgenossen 
schaft, u. a. in Breslau und Stuttgart. 
19 ) Heinrich Kaufmann, Die Stellungnahme der Sozialdemokratie 
zur Konsumvereinsbewegung. Hamburg 1911. S. 13.
	        

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Die Zollgesetze Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Nach Dem Gegenwärtigen Stande Der Gesetzgebung Nebst Allen Auf Die Einhebung Und Verwaltung Der Zölle Bezug Habenden Vorschriften Und Erlässen. Beck, 1871.
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