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Grundteilungsgesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Grundteilungsgesetz

Monograph

Identifikator:
1004499035
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18411
Document type:
Monograph
Title:
Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande
Edition:
Dritte vervollständigte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
[Liebheit & Thiesen]
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (verschiedene Seitenzählungen)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Griechenland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundteilungsgesetz
  • Title page
  • Contents
  • Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
  • Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
  • Nr 035 C / Grundteilungsgesetz / In der Kommission gestellte Anträge
  • Nr 035 D / Grundteilungsgesetz

Full text

Nr 035 A 
der Selbstverwaltungskörperschaften festgestellt, und eine 
höhere Anspannung der Beihilfen, die von den Siedlungs- 
gesellschaften verlangt würden, wäre daraus olso wohl 
nicht zu befürchten. 
Richtig sei es, daß in der Regel die Meliorationen 
in dem Preise der betreffenden Ansiedlungsstücke zum 
Ausdruck gelangen müßten. Aber es gebe eine ganze 
Reihe von Ausnahmefällen, wo besonders hohe Auf- 
wendungen bei an sich sür die Aufteilung besonders ge- 
z ;. üer qutsrtüls tut. öen. nat tt. fes 
schrauben, daß man keine Gewähr dafür habe, daß die 
Ansiedlungen auch in schlechten Zeiten gedeihen könnten. 
Durch den Antrag solle der Staatsregierung freie Hand 
gegeben werden, in solchen Ausnahmefällen einzugreifen, 
um an sich zweckmäßige Ansiedlungen, die infolge solcher 
htzartuét Kosten nicht vorwärtskommen könnten, zu 
fördern. 
Bezüglich der Nr 3 sollte die Staatsregierung nicht 
so wenig Selbstvertrauen haben. Sie werde schon Mittel 
und Wege finden, das ihr zur Verfügung gestellte Geld 
in diesem Sinne nütlich zu verwenden. 
Ein Vertreter des Finanzministeriums gab 
es als richtig zu, daß die Anforderungen für öffentlich- 
rechtliche Zwecke an sich nach objektivem Maßstab ange- 
fordert und auch gegeben werden sollten. Die tatsächlichen 
Verhältnisse lägen aber nicht ganz so, sondern nicht nur 
der zuständige Kreisausschuß, sondern auch die Regierungs- 
abteilung für Kirchen- und Schulwesen könne sehr leicht 
ein Interesse daran haben, diese günstige Gelegenheit zur 
Ordnung ihrer Schul- und sonstigen Verhältnisse aus- 
zunutßen. So seien schon mehrfach überforderungen vor- 
gekommen, die vom Oberprässidenten, als Vorsitzenden 
des Provinzialrats, zurückgewiesen werden mußten. Diese 
Überforderungen würden aber noch ein ganz anderes 
Maß erreichen, wenn auf Grund dieses 50-Millionen- 
fonds jeder Kreis sich berechnen könne, wieviel auf ihn 
oder auf die einzelne Aufteilung entfalle. - 
Außerdem würde die Möglichkeit, Beihilfen aus 
diesem Fonds zu erhalten, sofort wieder von den Ver- 
käufern benuttt, höhere Preise durchzuseten. 
Dagegen, daß der Ansiedler zu teuer angesetzt werde, 
um alle Fährlichkeiten des Wirtschaftslebens überstehen 
zu können, gebe es keine andere Garantie als die, ihn 
auf einen Voden zu setzen, der sofort Erträge bringe, 
dafür zu sorgen, daß er eine genügende Anzahlung leiste 
und außerdem noch genügend freies Vermögen behalte. 
Aus der Kommission wurde von dem zwölften 
Redner der Antrag als erwünscht bezeichnet unter der 
Voraussezung, daß damit die zu teure Ansetzung ver- 
hindert werden sollte, dagegen wutde er für bedenklich 
gehalten in dem Falle, daß die neuen Ansiedler damit 
den alten Besitzern gegenüber begünstigt würden. Ein 
solches Verfahren würde zur Folge haben, daß die alten 
Dörfer immer mehr Leute verlieren würden, so daß als 
Käufer dort nur noch der Großgrundbesitz übriableibe. 
Der Vertreter des HLandwirtschafts- 
ministeriums fügte hinzu, es bestehe auch noch die 
Gefahr, daß die neuen Ansiedler, wenn sie zu billig an- 
tt rtr. §e re au segen Vc 
teil von dem erreicht, was man erreichen wolle, nämlich 
eine Mobilisierung des Grundbessitzes. 
Das sechsundzwanzigste Kommissionsmitglied 
war der Ansicht, daß die Ansiedlung von freien Arbeitern 
wohl daher besonders schwierig gewesen sei, weil die 
kleinbäuerlichen Ansiedlungen nicht ständige Arbeits- 
) 7 fi
	        

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