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Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Bibliographic data

fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
100638653X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39121
Document type:
Monograph
Title:
Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
Edition:
Vierte neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Russischer Verein
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 592 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zolltarif für die Einfuhr in Russland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

208 
Mit Vorrichtungen zum Einpumpen von Luft oder zur 
Mitnahme von komprimierter Luft versehene Gesichts 
masken für Feuerwehrleute sind nach Art. 167, 
die dazu gehörigen Röhren dagegen nach ihrem Material zu 
verzollen (C. 03, Nr. 11 770). 
Als Bestandteile von Maschinen, sowohl landwirtschaft 
lichen wie allen anderen, gelten Riemen nur dann, wenn 
sie zur gegenseitigen Uebertragung der Bewegung zwischen 
den einzelnen, unmittelbar zum Bestände der Maschinen ge 
hörenden Teilen dienen; diese Riemen müssen unbedingt 
entsprechend der Entfernung zwischen den Achsen der 
Maschine, für die sie bestimmt sind, an ihren Enden zusammen 
genäht sein oder eine Vorrichtung zur Befestigung der Enden 
im Verhältnis zu diesen Entfernungen haben (C. 05, Nr. 4216). 
Bei der Prüfung der Berichte der Zollämter über die 
Tarifierung von Maschinen und Apparaten sowie Teilen davon 
entstehen im Zolldepartement häufig Zweifel, was für Teile 
von Maschinen oder Apparaten eigentlich eingeführt 
worden sind, in welcher Beziehung sie zueinander stehen und 
wegen welcher Maschinenteile oder Apparate die Kaufleute 
Einspruch erheben, wobei zur völligen Klarstellung von den 
Zollämtern ergänzende Angaben und Erläuterungen eingefordert 
werden müssen, die nicht immer geliefert werden können, 
weil die Ware inzwischen abgelassen ist und andere Angaben 
über die Zusammensetzung der strittigen Ware im Zollamte 
nicht vorhanden sind. Diese Unklarheiten entstehen dadurch, 
dass von den Kaufleuten häufig Zeichnungen von Maschinen 
vorgelegt werden, die so unvollständig und schematisch sind, 
dass sie keine klare Vorstellung von der Ware geben, und 
ferner dadurch, dass in den Berichten der Zollämter und in 
den Vermerken der sachverständigen Mechaniker auf den 
Rissen und Zeichnungen nicht ausführlich und deutlich genug 
angegeben wird, was von dem auf der Zeichnung Dargestellten 
im Zollamt eingetroffen ist, wegen welchen Teils der Ware 
Einspruch erhoben wird und wie dieser oder jener Teil vom 
Zollamt eingelassen worden ist. 
Zur Vermeidung derartiger Unklarheiten, -welche die 
Erledigung der Entscheidung über die Tarifierung verzögern 
oder es überhaupt unmöglich machen, solche Fragen sachlich 
zu prüfen, ist es wünschenswert, dass die Kaufleute in Fällen, 
wo die in Art. 454 des Zollreglements geforderten Muster der 
Waren gemäss § 119 der allgemeinen Dienstanweisung vom 
29. Mai 1904 durch Risse und Zeichnungen ersetzt werden 
können, für Vorlegung solcher Zeichnungen 
und Risse sorgen, auf denen alle charak 
teristischen Einzelheiten des äusseren 
und inneren Baues der Maschine, des Ap 
parats usw. abgebildet sind und die auf 
jeden Fall eine k 1 a r e V o r s t e 11 u n g von der 
technischen Bedeutung der strittigen Ge 
genstände geben. 
Die Zollämter haben bei der Einreichung von Berichten 
mit Rissen und Zeichnungen an Stelle von Mustern folgende 
Vorschriften zu beobachten: 
1. Falls auf der Zeichnung irgend welche Teile (Riemen, 
Maschinentücher, Röhren, Bolzen usw.) fehlen, die als charak-
	        

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Zollhandbuch Für Die Ausfuhr Nach Rußland 1906-1917. Deutsch-Russischer Verein, 1912.
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