Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
100638653X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39121
Document type:
Monograph
Title:
Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
Edition:
Vierte neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Russischer Verein
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 592 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zolltarif für die Einfuhr in Russland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

209 
teristische Teile zum Bau der Maschine gehören oder den 
Gegenstand des Einspruchs bilden, sind über solche Teile, 
ihre Menge, ihre Beschaffenheit und ihre Stellung in der Kon 
struktion des Ganzen ausführliche Angaben entweder auf der 
Zeichnung selbst oder in dem Berichte des Zollamts zu machen. 
'2. Falls darum nachgesucht wird, dass Teile, die von dem 
Zollamte getrennt eingelassen sind, als ein Ganzes eingelassen 
werden, sind Zeichnungen oder Risse vorzulegen, woraus die 
gegenseitige Beziehung der strittigen Gegenstände hervorgeht, 
wobei die besichtigenden Beamten auf den Rissen oder Zeich 
nungen ganz bestimmt und genau zu vermerken haben, was 
eingeführt worden ist (das Nichteingeführte ist zu dureh 
streichen), auf Grund welcher Positionen der Deklaration 
es besichtigt und unter welche Unterabteilungen des Tarifs 
es vom Zollamte zugewiesen ist. 
3. Wenn das Zollamt diese oder jene Maschinenteile den 
entsprechenden Unterabteilungen des Art. 167 zuweist, so sind 
für den Fall, das die höheren Instanzen diese Teile nach dem 
Material tarifieren, soweit als tunlich ausführliche Angaben 
über das Material und den Grad der Bearbeitung der Ware 
zu machen, und zwar, ob die Teile aus Eisen (Eisenblech oder 
anderen Sorten), Kupfer oder anderen Metallen (mit Angaben 
des Prozentsatzes, d. h. ob mehr oder weniger als 25 v. H. 
und 50 v. H.) hergestellt, ob sie gefärbt und ob sie einer 
Bearbeitung durch Schmieden oder in anderer Weise unter 
worfen worden sind (C. 09, Nr. 1757). 
Laut Beschluss der Tarifkommission vom 10. November 
1909, Nr. 505, ist die zusammen mit Kratzmaschinen zollfrei 
einzulassende Menge von Kratzenbeschlägen, unter 
Aufhebung der Bestimmungen des C. 87, Nr. 22 819, für 
Kratzmasehinen, die zur Bearbeitung von Wolle und Vigogne 
dienen, auf 8 Pud und für Kratzmaschinen zur Bearbeitung der 
übrigen Faserstoffe auf 5 Pud für jede Maschine festgesetzt 
worden (C. 09, Nr. 36 178). 
Laut Ulrasen des Dirigierenden Senats Nr. 5529, 6437 
und 7719 vom Jahre 1910, ist auf Grund des Art. 454 ■) des 
Zollreglements keine Folge zu geben Beschwerden über die 
Tarifierung von aus dem Zollgewahrsam abgelassenen Waren, 
von denen keine Muster zurückbehalten werden konnten, 
während die eingereichten Zeichnungen entweder nicht 
genügenden Anhalt zur Beurteilung der Bauart der strittigen 
Waren (Maschinen) enthielten oder aber aus dem Grunde 
die in Art. 454 des Zollreglements geforderten Warenmuster 
nicht ersetzen konnten, weil ihre Nämlichkeit mit der strittigen 
Ware infolge Vorlegung nach Ablassung der Ware vom 
Zollamt nicht bescheinigt werden konnte (C. 10, Nr. 36 911, 
P. 31). 
168. Wagen (zum Wägen) mit den dazu gehörigen 
Vorrichtungen; Wagenteile, mit Ausnahme der 
aus Kupfer und Kupferlegierungen bestehenden: 
t) Der Art. 454 des Zollreglements hat folgenden Wort 
laut: Sobald eine Ware, von der keine Proben entnommen 
sind, aus dem Zollamt abgelassen ist, sind Beschwerden 
gegen die Feststellung ihrer Beschaffenheit nicht mehr zu 
lässig. 
14
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zollhandbuch Für Die Ausfuhr Nach Rußland 1906-1917. Deutsch-Russischer Verein, 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.