Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
100638653X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39121
Document type:
Monograph
Title:
Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
Edition:
Vierte neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Russischer Verein
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 592 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zolltarif für die Einfuhr in Russland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

Minister für Handel und Industrie gestattet hat, auch 
Gegenstände wie Tücher, Schals, Westen, Unter 
jacken, Halsbinden, Kragen, Aermel, 
Schuhe u. dgl. als Muster nach Art. 218 des Tarifs 
zollfrei zu lassen, jedoch nur, wenn sie bereits durch einen 
Einschnitt zu dem Zwecke, zu dem sie hergestellt sind, 
völlig unbrauchbar gemacht sind, wobei an ihrer Bestim 
mung, ausschliesslich als Muster zu dienen, nach Menge, 
Auswahl und Mannigfaltigkeit der Gegenstände für die be 
sichtigenden Beamten kein Zweifel besteht und der Ein 
schnitt in einer Weise gemacht ist, die der in dem obigen 
Zirkular angegebenen entspricht (C. 11, Nr. 13112). 
1. Bei der Einfuhr von Mustern durch Handlungs 
reisende muss eine, wenn auch in fremder Sprache abge 
fasste Beschreibung in zwei Exemplaren vorgelegt werden, 
die genaue Ausweise über Beschaffenheit, Abmessung und 
Gewicht der Muster enthält; diese Beschreibung muss so 
ausführlich sein, dass bei der Wiederausfuhr keinerlei Zweifel 
über die Identität der Muster entstehen können; werden 
mit der Beschreibung auch Musterabschnitte vorgelegt, so 
sind diese den Beschreibungen anzuheften. Ein Exemplar 
der Beschreibung verbleibt in dem Zollamt, während das andere 
Exemplar den Handlungsreisenden bei der Entnahme der 
Muster aus dem Zollverwahrsam eingehändigt wird. 
2. Die abzufertigenden Muster werden vom Zollamte 
mit Plomben versehen; soweit jedoch die Muster mit aus 
ländischen Eabrikstempeln versehen sind, kann die Identi 
fizierung durch Zollplomben unterbleiben. 
3. Die Muster werden nur gegen Hinterlegung einer 
dem Zollbetrage entsprechenden Kaution herausgelassen, 
welche bei Wiederausfuhr der Muster oder eines Teiles der 
selben nach dem Auslande, wobei jedoch die einzelnen Muster 
nicht geteilt sein dürfen, zurückgezahlt wird. 
4. Eür die Wiederausfuhr der Muster wird eine sechs 
monatige Erist, vom Tage ihrer Entnahme aus dem Zoll 
amte an gerechnet, festgesetzt, wobei die Muster über das 
selbe Zollamt wieder ausgeführt werden müssen, über welches 
sie eingeführt worden sind. Werden die Muster während 
der bezeichneten Frist nicht wieder ausgeführt, oder stellt es 
sich bei ihrer Vorführung zur Wiederausfuhr nach dem 
Befunde des betreffenden Zollamtes heraus, dass die Muster 
in kleinerer Menge, als für jedes einzelne Muster in der Be 
schreibung angegeben, vorhanden sind, oder aber, dass sie 
sich in einem Zustande befinden, der darauf schliessen lässt, 
dass sie im Gebrauch gewesen sind, verfällt die Kaution 
und wird als Zollgebühr eingezogen (C. 99, Nr. 25 164). 
Erweiterung dieses Zirkulars. Die Frist für die Rück 
erstattung der Hinterlegung ist auf ein volles Jahr aus 
gedehnt. Ferner braucht die Rückausfuhr der Muster nicht 
u " er dasjenige Zollamt zu erfolgen, über welches sie ein- 
^™ rt \ werden > s * e kann vielmehr über jedes Zollamt erfolgen 
(C. 00, Nr. 23 592).
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zollhandbuch Für Die Ausfuhr Nach Rußland 1906-1917. Deutsch-Russischer Verein, 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.