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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Monograph

Identifikator:
100638653X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39121
Document type:
Monograph
Title:
Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
Edition:
Vierte neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Russischer Verein
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 592 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Index

Document type:
Monograph
Structure type:
Index
Title:
Alphabetisches Waren-Verzeichnis
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

336 — 
könne. Aus der gleichen Erkenntnis heraus musste natürlich Preussen 
alles daran setzen, um Oesterreich aus dem Zollvereine fernzuhalten, 
und hierzu gab es kein besseres Mittel als die freihändlerische Richtung 
mehr zur Durchführung zu bringen, gegen welche die mehr zurück- 
gebliebenen österreichischen Industriellen die energischeste Opposition 
zu machen gezwungen waren. Infolgedessen arbeitete Oesterreich mit 
aller Macht auf eine Auflösung des Zollvereines hin, und fand auch 
bei den süddeutschen Staaten ein nur zu geneigtes Ohr. Gerade 
lamals gelang es aber Preussen ganz im Stillen Oldenburg und 
Hannover durch besondere Zugeständnisse zu bewegen, mit Preussen 
zainen norddeutschen Zollverein zu gründen, für den Fall die süddeut- 
schen Staateu ausscheiden sollten. So war für Preussen ein ange- 
nessenes Zollterritorium gesichert. Es ging nun ohne Weiteres mit 
einer Kündigung der Zollvereinsverträge vor, und stellte den süd- 
deutschen Staaten den Anschluss an den preussisch-hannöverischen 
Verein mit den dort in freihändlerischer Richtung mödifizierten Sätzen 
frei. Da die Verhandlungen der süddeutschen Staaten mit Oesterreich 
über einen Zollverein nicht zum Ziele gelangten, weil sich dort weit 
zrössere Interessengegensätze herausstellten als gegenüber Norddeutsch- 
:and, so gab Oesterreich selbst das Projekt auf und schloss am 19. Fe- 
bruar 1853 einen Zollvertrag mit Preussen, welcher die Meistbegünsti- 
zungskausel enthielt und von beiden Seiten Zollherabsetzungen in sich 
schloss. Nun blieb natürlich den süddeutschen Staaten nichts Anderes 
übrig, als sich dem Zollvereine anzuschliessen, obwohl sie jetzt durch 
lie ermässigten. Zollsätze noch ungünstiger gestellt waren als bisher. 
Dieser Vertrag kam am 8. April 1853 zustande. Aus der Krisis war 
ler Zollverein nur gestärkt hervorgegangen und hatte nun endgültige 
Dauer erlangt. In dem Vertrage mit Oesterreich hatte Preussen aus- 
lrücklich weitere Verhandlungen über eine völlige Zollvereinigung in 
Aussicht gestellt, und Oesterreich nahm sehr ‘bald Veranlassung in 
dieser Richtung vorzugehen, während Preussen ein günstiges Ergebnis 
nicht zulassen wollte und konnte. Infolgedessen wurde es immer mehr 
in die freihändlerische Richtung hineingedrängt, durch welche der Ein- 
tritt Oesterreichs erschwert wurde. 
Zollverträge Befestigt wurde diese freihändlerische Richtung durch die Zoll- 
des Zoll- verträge am 2. August 1862 mit Frankreich von seiten Preussens, und 
g reS Mt als die übrigen Zollvereinsstaaten Bedenken trugen, demselben beizu- 
dem Auslande, "a . M . . 
treten, kündigte der nunmehrige Leiter der preussischen Regierung 
von Bismarck am 17. Dezember 1862 die Zollvereinsverträge und 
zwang dadurch die übrigen Staaten, sich dem Vertrage zu unterwerfen. 
Am 11. April 1865 schloss auch Oesterreich einen Zollvertrag mit 
dem Zollverein und verzichtete damit auf den Eintritt in denselben. 
Noch in demselben Jahre wurden dann von seiten des Zollvereins 
mit Grossbritannien, Belgien, Italien, der Türkei und einigen 
anderen Staaten auf dem gleichen Boden wie mit Frankreich 
Handelsverträge abgeschlossen. Vor allem war dadurch der letzte 
Rest des Getreidezolls beseitigt und für eine Menge Zollsätze Er- 
mässigung zugestanden. 1866 und 70 traten dann die Kriege mit 
Oesterreich und Frankreich störend in die Entwicklung ein. 1868 
gelang es aber wieder, mit Oesterreich einen Zollvertrag durchzuführen, 
der noch weitere Zollermässigungen in sich schloss. In dem Friedens- 
Vertrag von 
1852,
	        

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Frédéric Le Play in Seiner Bedeutung Für Die Entwicklung Der Sozialwissenschaftlichen Methode. Gustav Fischer, 1913.
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